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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-07

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07

Wortprotokoll

Ich bin schon etwas erstaunt, welche Weisheiten hier über Kapitalanlagen verbreitet werden. Dass die Linke natürlich eine gewisse Antipathie gegen Martin Ebner hat, das kann ich begreifen. Aber Herr Walker Felix als Fachmann sollte doch unterscheiden können zwischen dem Privatvermögen und den Problemen von Herrn Ebner und den Visionen, die nie in Problemen waren. Sie hatten auch massvoll Fremdkapital. Was Sie, Herr Walker, da über Anlegerschutz erzählt haben, ist für mich schleierhaft; diese Anlagen waren nie insolvent. Es wurde gesagt "same business, same risks, same rules". Dies ist ja gerade der springende Punkt, dass wir eben jetzt in dieser Vorlage nicht "same rules" haben, nämlich die Steuertransparenz, dass die Kapitalgewinne in diesen Beteiligungsgesellschaften eben nicht besteuert werden. Das ist ja auch der Grund, warum ich gegen die Unterstellung bin.

Mit der Ausgestaltung, wie sie jetzt geplant ist, schaden wir dem Finanzplatz, wir nützen ihm nicht, und der Zweck der Gesetzesrevision war ja eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Wir schaden dem Finanzplatz, weil dann eben die bestehenden Beteiligungsgesellschaften die Inhaberaktien zurückrufen und in Namensaktien umfirmieren müssen. Sie haben dann eine spezialgesetzliche Aufsicht, und sie haben Prospekt- und Reportingauflagen, ohne dass die Anleger irgendeinen Nutzen hätten; es kostet nur. Und wen trifft das? Nicht Herrn Ebner, sondern alle die Kleinanleger, die jetzt ihr Geld in Beteiligungsgesellschaften angelegt haben.

Dann stellt sich auch die Frage, wer überhaupt bestimmt, wann eine Gesellschaft eine Beteiligungsgesellschaft ist. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass das heute für die Zürcher Börse nicht mehr die Börse selber beschliesst; es wird in London oder in New York beschlossen, wer als Beteiligungsgesellschaft rangiert und wer sonst und wo im Index Platz findet.

Wenn Sie gesagt haben, dass selbst Experten der Umwandlung der Beteiligungsgesellschaften in Sicaf zugestimmt haben, dann haben Sie eben nur die halbe Wahrheit gesagt. Die Experten waren, soweit ich mich erinnere, der Meinung, dass man die Beteiligungsgesellschaften steuermässig den Anlagefonds dann eben gleichstellen sollte; dies ist nun aber nicht der Fall. Beteiligungsgesellschaften könnten zwar jetzt in steuertransparente Sicaf umgewandelt werden, dann hätten sie den Steuervorteil. Aber gerade bei den Beteiligungsgesellschaften - ich nenne als Beispiel jene Gesellschaften, die vor allem im Biotechnologiebereich tätig sind - ist es wichtig, dass den Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, das Geld langfristig zur Verfügung steht. Wenn Sie zulassen, dass hier die Anteile zurückgegeben werden, bleibt diesen Beteiligungsgesellschaften nichts anderes übrig, als diesen kleinen Gesellschaften - zum Teil Venture-Kapital-Gesellschaften - die Eigenmittel zu entziehen, und dann vernichten Sie Arbeitsplätze.

Ich bin also der Meinung, Beteiligungsgesellschaften gehörten nicht ins KAG. Der Anlegerschutz ist trotzdem gut genug. Sie haben hier aktienrechtliche Vorschriften, was die Berichterstattung anbetrifft, was die Corporate Governance anbetrifft. Wenn Sie das verbessern wollen, müssen Sie es im Obligationenrecht machen, aber sicher nicht hier. Auch für mich ist das eine Schlüsselfrage. Ich kann Ihnen sagen, es gibt viele nichtkotierte Beteiligungsgesellschaften, die bei einer Unterstellung echt Mühe haben werden. Sie werden dann wahrscheinlich auf diese Karibikinseln ausweichen. Das ist mir auch unsympathisch; aber ich muss Ihnen sagen, dass Sie diese Gesellschaften praktisch dazu zwingen, solche Umgehungen zu machen, damit sie hier nicht noch weitere administrative Schikanen mittragen müssen.

Ich beantrage Ihnen deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.