Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-07
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07
Wortprotokoll
Beim Antrag der Minderheit zu Artikel 97a geht es um die Höhe des Verrechnungssteuersatzes für jene, die im Ausland wohnen und in der Schweiz noch pendente Optionen besitzen. Wenn die Sperrfrist schliesslich abläuft und eine geldwerte Leistung anfällt, stellt sich die Frage der Besteuerung. Der typische Fall ist jener, wo der Mitarbeiter einer Grossbank nach einigen Jahren Dienst in der Schweiz nach New York versetzt wird und immer noch gesperrte Mitarbeiteroptionen in der Schweiz hat.
Es ist klar, dass hier eine Verrechnungssteuer angezeigt ist, aber es entspricht nicht dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn man hier den Maximalsatz von 11,5 Prozent anwendet, der eigentlich erst bei einem Einkommen von über 700 000 Franken zur Anwendung kommt. Es ist auch unfair gegenüber den Kollegen des Betreffenden, die in der Schweiz geblieben sind und die gleichen Einkommen zu einem wesentlich tieferen Satz versteuern müssen.
Am liebsten würde ich natürlich auf 5 Prozent hinuntergehen, entsprechend den Verwaltungsratsmandaten. Aber ich beantrage Ihnen, auf 10 Prozent zu gehen, wie dies der Ständerat beschlossen hat. Ich möchte einfach verhindern, dass die Grosskonzerne die Optionen in Zukunft einfach von einer karibischen Insel aus bedienen, wenn wir zu hohe Sätze anwenden. Dann haben wir überhaupt keine Steuereinnahmen mehr aus der Verrechnungssteuer, weder zu 11,5 noch zu 10 Prozent.
Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit hier eine massvolle Reduktion auf 10 Prozent, auch wenn dies immer noch viel ist. Bitte stimmen Sie der Minderheit zu.