Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-07
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Die Beteiligung von Mitarbeitenden an Unternehmen hat vor allem seit den Siebzigerjahren eine wachsende Bedeutung erhalten. Es wird allgemein positiv bewertet, wenn Mitarbeitende durch Beteiligungen direkt an den Erfolg, an die Entwicklung des Unternehmens gebunden werden. Man könnte auch sagen, dass die Beteiligung von Mitarbeitenden am Produktivvermögen auf der Schiene der sozialen Marktwirtschaft liegt. Die Politik ist also gefordert, hier gute und vor allem für die Wirtschaftssubjekte verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Die übergeordneten Ziele der Gesetzesvorlage können wie folgt zusammengefasst werden: Erstens geht es darum - ich spreche jetzt vor allem über die Optionen -, eine Besteuerung sicherzustellen, die Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung, nämlich das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, berücksichtigt. Ich werde darauf zurückkommen. Das heisst eben, dass dann besteuert wird, wenn ein Wirtschaftssubjekt über die Mitarbeiterbeteiligung verfügen kann.
Zweitens geht es darum, mehr Rechtssicherheit zu haben. Es haben sich insbesondere in der Phase der Börsenbaisse nach 2001 sehr viele Prozesse ergeben. Vonseiten der Kantone, die an ihrer materiellen Steuerhoheit ja sehr [PAGE 30] interessiert sind, kam klar der Wunsch, in Bezug auf die Bemessungsgrundlage auch im Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes eine landesweit einheitliche Konzeption zu haben. Also kann man sagen: Das zweite Ziel ist eindeutig Rechtssicherheit und eine landesweit einheitliche Konzeption.
Die dritte Zielsetzung war, dass sich die Schweiz als wichtiger Standort für international tätige Unternehmen auch in diesem Bereich sehen lassen kann. Auch auf diesen Punkt der Standortattraktivität werde ich noch zurückkommen.
Nun zu den wichtigen Punkten der Vorlage:
1. Lassen Sie mich deutlich machen: Was die Mitarbeiteraktien anbelangt, gibt es keine Änderung der weitverbreiteten Praxis. Das heisst, Mitarbeiteraktien sollen weiterhin zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuert werden.
2. Überall dort, wo Mitarbeiteraktien mit Sperrfristen versehen sind, soll weiterhin ein Abschlag von 6 Prozent pro Sperrjahr zum Tragen kommen. Auch dies entspricht der geltenden Praxis, die übrigens auch von einem Urteil des Bundesgerichtes gestützt ist.
3. Es gibt eigentlich eine zentrale Änderung im Sinne einer - ich sage es noch einmal - landesweit einheitlichen zukünftigen Steuerpraxis. Sie betrifft die gesperrten oder nicht börsenkotierten Optionen. Diese sollen zukünftig bei der Ausübung oder, mit anderen Worten, dann besteuert werden, wenn der Mitarbeitende mit diesen Optionen etwas anfangen kann. Hier haben wir ja rückblickend eine unselige Steuerordnung gehabt, die - das darf ich Ihnen sagen - in der EU lediglich noch in zwei Ländern existiert; alle anderen EU-Länder und die USA haben seit langem die Besteuerung bei der Ausübung der Option.
Hier ist ein wichtiger Punkt, und dieser wird dann zu Diskussionen Anlass geben, nämlich der Abzug pro Sperrjahr. In der Vorlage sehen Sie: Die Kommissionsmehrheit sieht einen Abzug von 10 Prozent pro Sperrjahr und maximal 50 Prozent vor; eine Regelung, die in den Nachbarländern, was die Höhe des Abzugs anbelangt, unterschiedlich ist.
4. Ein weiterer Punkt ist die Anpassung bei der Quellenbesteuerung. Hier kommen wir der OECD- und der EU-Praxis nach, die verlangt, dass Mitarbeitende, die Optionen bezogen und dann das Domizil gewechselt haben, mit einer Quellensteuer in jenem Land zu belegen sind, wo die Option bezogen wurde. Hier schlagen wir Ihnen den maximalen Satz vor, wie ihn der Bundesrat in der Vorlage hat, also 11,5 Prozent. Sie sehen, dass dort eine Minderheit den Beschluss des Ständerates von 10 Prozent aufgenommen hat.
5. Wenn man von Optionen spricht und wenn man gewisse Medien anschaut, dann könnte man meinen, wir würden hier ein Gesetz für die Spitzenverdiener bei den grossen börsenkotierten Gesellschaften machen. Dem ist natürlich nicht so. Es ist in der Praxis eben so, dass auch viele mittelständische Unternehmungen im Verhältnis zu den "Überfliegern", von denen man spricht, in der Regel sehr tiefe Löhne bezahlen. Bei diesen kleineren Unternehmungen sind die Beteiligungen, seien es Aktien oder Optionen, wichtige Bestandteile, um überhaupt auf eine konkurrenzfähige Gesamtentschädigung zu kommen.
Lassen Sie mich noch zwei zentrale Bemerkungen machen. Es ist im Vorfeld - und das wird auch heute so sein - wieder die Debatte aufgeflammt, man würde mit dieser Vorlage die Überflieger bei den Salären begünstigen. Lassen Sie mich dazu zwei klare Feststellungen machen:
1. Was die Überflieger bei den Einkommen anbelangt, dürfen diese nicht dafür herhalten, eine sonst breitabgestützte und auch von der Steuerlehre so wirklich fundierte Lösung zu verhindern. Das Problem der überzogenen Bezüge ist anderswo, sprich primär bei den Miteigentümern der entsprechenden Firmen, zu lösen.
2. Der zweite Punkt ist folgender: Es wurde gesagt, es gebe Steuerausfälle - und das ist meines Erachtens ganz wichtig. Normalerweise, wenn wir hier Steuergesetze zu vertreten haben, gibt es Steuerausfälle. Bei der vorgeschlagenen Änderung der Praxis bei der Optionsbesteuerung wird es über Jahrzehnte hinweg hingegen Steuermehreinnahmen geben. Ein einfaches Beispiel: Bei der jetzigen Steuerpraxis werden Sie zum Zeitpunkt der Zuteilung der Option besteuert. Wenn Sie aber Sperrfristen von drei oder fünf Jahren haben, steigt von Börseneinbrüchen abgesehen der Preis der unterliegenden Aktie, und Sie werden dann ja nach drei oder fünf Jahren bei Erhalt besteuert. Das heisst, im Durchschnitt der Jahrzehnte wird der Fiskus im Bereich der Optionen mehr Steuern einnehmen. Hierzu eine Statistik: Über Jahrzehnte hinweg hat eine renommierte Privatbank einen Börsenindex Schweiz berechnet, und dieser Börsenindex Schweiz über mehrere Jahrzehnte gibt einen Anstieg von 10,1 Prozent pro Jahr.
Wenn Sie also langfristig denken und davon ausgehen, dass auch in Zukunft das Produktivvermögen deutlich stärker ansteigt als die Teuerung oder die Obligationen, dann müssen Sie kein Finanzmathematiker sein, um zu berechnen, dass Leute, die Optionen bekommen - deswegen sind diese Leute auch nicht mehr so "heiss" auf dieses Gesetz -, meines Erachtens gerechter besteuert werden und dem Fiskus auch mehr Geld abliefern. Hingegen sollen jene Mitarbeitenden, die bei einem Unternehmen arbeiten, das an Börsenwert verliert, und von diesem Unternehmen Optionen erhalten, eben nicht besteuert werden. Es soll nicht etwas besteuert werden, aus dem sie gar kein Einkommen ziehen. Zusammengefasst: Diese neue Vorlage ist erstens steuergerecht, zweitens wird sie dem Fiskus langfristig mehr Mittel bringen.
Es ist ja auch eine breite Vernehmlassung gemacht worden. In dieser Vernehmlassung haben sich beinahe alle Organisationen - die Finanzdirektoren, alle Parteien, inklusive der SP, alle Verbände - für diesen Systemwechsel ausgesprochen. Was den Abschlag pro Sperrjahr anbelangt, sprach sich die grosse Mehrheit der Vernehmlasser für maximal 50 Prozent aus. Hier gab es dann noch gewisse Abweichungen.
Ich habe bereits erwähnt, dass es diesen Modus der Optionsbesteuerung auch in anderen Ländern gibt. Beispielsweise haben die Österreicher, von denen man ja vor ein paar Wochen bezüglich Olympiade viel gesprochen hat, bei den Optionen die gleiche Regelung, wie wir sie vorschlagen. Auch sie haben einen Abschlag von 10 Prozent pro Sperrjahr.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage. Die Kommission hat den Rückweisungsantrag Fehr Hans-Jürg mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Der Ständerat als Erstrat hat diesem Gesetzentwurf bei 6 Gegenstimmen zugestimmt.
Ich empfehle Ihnen namens der Kommissionsmehrheit Eintreten auf die Vorlage, Ablehnung des Rückweisungsantrages und Zustimmung zu den Anträgen der Mehrheit.