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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2006-03-07

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion begrüsst, dass die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen formell in einem Gesetz geregelt wird. Wir werden grundsätzlich den Anträgen der Mehrheit folgen.

Mit diesem Gesetz werden gesetzestechnische Lücken geschlossen, und es ermöglicht auch eine verbindliche Regelung für die Besteuerung der Optionen. Selbstverständlich kann man sich immer wieder die Frage - und das hat Herr Fehr Hans-Jürg jetzt getan - der zeitlichen Opportunität eines Gesetzes stellen. Tatsache ist aber, dass seit den Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts Mitarbeiteraktien zum Vorzugspreis oder gar unentgeltlich abgegeben werden. Somit stellt sich seit längerem die Frage der Besteuerung der gesperrten Aktien. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat mit verschiedenen Kreisschreiben reagiert, so auch in den Neunzigerjahren, als sie sich zum ersten Mal mit der Besteuerung der Mitarbeiteroptionen auseinander setzte.

Die CVP-Fraktion erachtet es als sinnvoll, dass nun die Besteuerung, namentlich für gesperrte Mitarbeiteraktien und -optionen, gesetzlich geregelt und verankert wird. Damit ermöglicht man auch eine Differenzierung unter den [PAGE 32] Bezügern. Die Abgabe von Mitarbeiteraktien und -optionen muss unterschiedlich beurteilt werden: Die Besteuerung kann nicht die gleiche sein, wenn die Aktien für eine Anzahl Jahre gesperrt sind oder wenn sie frei verfügbar sind. Bis 1997 - und ich erinnere auch Herrn Fehr daran - waren die Optionen bei Abgabe und die unverkäuflichen Optionen bei ihrer Ausübung zu besteuern. Danach und aufgrund eines Verwaltungsgerichtsentscheides des Kantons Zürich verzichtete die Eidgenössische Steuerverwaltung auf die Unterscheidung zwischen verkäuflichen und nicht verkäuflichen Optionen. Sie ersetzte die Begriffe durch "bewertbar" und "nicht bewertbar". Seither werden die bewertbaren Optionen bei der Zuteilung und die nicht bewertbaren bei der Ausübung besteuert. Bei der jetzigen Ausübungsbesteuerung wird die Differenz zwischen dem Verkehrswert der Aktie und dem Ausübungspreis versteuert.

Mit der bisherigen Praxis wurden damit ausgerechnet die Mitarbeitenden von jungen, innovativen und zukunftsgerichteten Unternehmen benachteiligt - nicht etwa Topverdiener, sondern ganz klar junge Mitarbeitende von KMU und Start-up-Firmen. Das ist eigentlich stossend und mit ein Grund, weshalb die CVP-Fraktion dieser Vorlage zustimmen wird. Denn wir sind gerade in unserem Land darauf angewiesen, dass junge Arbeitnehmer in Jungunternehmen auch zu einem gewissen Teil davon profitieren können. Wir wissen, dass Firmen damit ihre Mitarbeitenden auch an das Unternehmen binden können.

Obschon diese 1997 eingeführte Praxis eine gewisse Harmonisierung ermöglichte, blieben einige Probleme unbehandelt, namentlich jene der Start-ups. Deshalb auch mein Schwergewicht auf diesem Bereich, denn gerade die Problematik der Start-ups zeigt, dass die Praxis der Abgabe von Mitarbeiteraktien keineswegs nur Topverdienern reserviert ist. Es werden durchaus auch Mitarbeitende des unteren und mittleren Kaders, also auch solche mit durchschnittlichen Kadersalären, mit Mitarbeiteroptionen ausgestattet. Das Unternehmen verspricht sich davon auch, dass die qualifizierten Mitarbeiter für eine gewisse Zeit in diesem Unternehmen tätig bleiben und sich somit binden. Es honoriert die Tätigkeit und das leistungsorientierte Verhalten dieser Mitarbeiter.

Wenn wir die Start-ups nicht benachteiligen wollen, ist eine einheitliche Regelung, eine einheitliche Ausübungsbesteuerung, durchaus sinnvoll. Ich möchte auch die Vertreter des Rückweisungsantrages darauf hinweisen, dass sie sonst jene sind, die sich für eine materielle Steuerharmonisierung einsetzen. Hier können sie einen Schritt in diesem Sinne tun, denn hier gehen wir - zugegebenermassen in einem sehr spezifischen Bereich - in die von ihnen sonst gewünschte Richtung. Die Optionspläne sind heute sehr unterschiedlich; das hat auch dazu geführt, dass die Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Kantone darauf hinweisen, dass die individuelle Beteiligung und die individuellen Bedingungen berücksichtigt werden müssen. Gerade diese Norm führte zu unterschiedlichen kantonalen Praxen; wenn man Rechtsgleichheit fordert, ist dies aber absolut stossend. Es soll unseres Erachtens in der Besteuerung der Optionen von Kanton zu Kanton keine unterschiedliche Betrachtungsweise mehr möglich sein. Mit dieser Harmonisierung schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern Steuergerechtigkeit unter Mitarbeitenden, egal, welcher Einkommensklasse sie angehören.

Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion unterstützt die Vorlage und stimmt dem Eintreten zu, und dies aus folgenden vier Gründen:

1. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit zwischen den Mitarbeitenden von etablierten Unternehmen und von Start-up-Unternehmen.

2. Das Gesetz schafft auch Rechtssicherheit für die Optionsbesteuerung und verunmöglicht kantonale Lösungen.

3. Die vorgeschlagene Lösung für die Mitarbeiteraktien kodifiziert nur die heutige Praxis, und die vorgeschlagene Lösung bei den Mitarbeiteroptionen trägt der Steuerfreiheit der privaten Kapitalgewinne in der Schweiz Rechnung und ist international auch üblich.

4. Eigentlich ermöglicht diese Regelung der Mitarbeiteroptionen eine durchaus wünschenswerte Streuung von Aktienbesitz.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.