Lexipedia

Wäfler Markus · Nationalrat · 2006-03-07

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Wir machen einige Bemerkungen zum zweiten Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, betreffend Absatz 2. Im Gegensatz zu meinem Vorredner betrachten wir diese Summe von 50 000 Franken als vertretbare, sinnvolle Regelung, und zwar mit Blick auf die Proportionen. Die normalen Mitarbeiterbeteiligungen - wenn ich sie so nennen darf - bei den Aktien werden dadurch nicht tangiert.

Ich gestatte mir auch noch eine Bemerkung zum Thema Abgaben für die AHV/IV und die Pensionskassen, also die Sozialversicherungen. Ich glaube, dass diesbezüglich in dieser Vorlage nichts Illegales passiert, weil bisher Mitarbeiterbeteiligungen gegenüber Sozialversicherungen generell nicht abgabepflichtig waren, wenn ich richtig informiert bin. Aber es wäre grundsätzlich zu überlegen, ob angesichts der zunehmenden Bedeutung der Mitarbeiterbeteiligungen die geldwerten Entschädigungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ebenfalls der Abgabepflicht für die zweite Säule, d. h. die Pensionskasse, unterstellt werden sollen. Dies ist aber eine grundsätzlich andere politische Frage, und es ist unserem Parlament freigestellt, diesbezüglich aktiv zu werden. Vielleicht kann Herr Bundesrat Merz dazu aus seiner Sicht Stellung nehmen.

Ich gestatte mir ebenfalls noch eine Bemerkung zum hier häufig verwendeten Begriff "steuerfrei". Aus meiner Sicht gibt es in dieser Vorlage keine wirklich steuerfreien Beträge im absoluten Sinn, sondern einfach Beträge, die nach einem anderen, günstigeren Tarif - also z. B. dem der Vermögenssteuern - und zu einem anderen Zeitpunkt besteuert werden. Aber komplett steuerfreie Beträge habe ich in dieser Vorlage nach meinem Verständnis keine gefunden. Vermögenserträge wiederum fallen unter die Einkommenssteuer.

Noch eine Bemerkung zu den Gewinnen von Unternehmen. Ich bekenne, dass ich zu jenen "Ketzern" gehöre, die sich noch freuen, wenn Schweizer Unternehmen Gewinne erwirtschaften, und zwar aus dem einfachen Grund, weil dadurch [PAGE 41] Steuererträge generiert werden, von juristischen, aber auch natürlichen Personen, für den Bund, die Kantone und die Gemeinden - Steuererträge, die die öffentliche Hand für die Erfüllung ihrer Aufgaben dringend nötig hat. Ganz abgesehen davon sind Arbeitsplätze bei Unternehmen, welche profitabel arbeiten, wesentlich sicherer als bei solchen, die in einer anderen Situation sind, wenn es Sicherheit diesbezüglich überhaupt gibt. Auch für Anleger - dazu gehören unter anderem Pensionskassen - sind profitable Unternehmen interessanter. Auch die Gegner dieser Vorlage befürworten nach meiner Wahrnehmung profitable Anlagen der Pensionskassengelder.