Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-07
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Ich glaube, es ist notwendig, ein paar Punkte von Kollegin Leutenegger Oberholzer zu kommentieren und ein wenig Klarheit in diese verworrene Sache zu bringen.
1. Schon bei der Begründung des Rückweisungsantrages ist angemahnt worden, dass zusätzliche Unterlagen fehlen würden. Die eine Erklärung für die Tatsache, dass diese nicht verfügbar sind, hat der Finanzminister schon abgegeben. Für mich ist aber der zentrale Punkt: Wir machen ja dann Datenerhebungen und sammeln dann Materialien für die Entscheidungsfindung, wenn solche Materialien letztlich auch Entscheidungsrelevanz haben. Wenn Sie der Frage des Systemwechsels bei der Optionsbesteuerung nachgehen - es geht ja nur darum, dass wir dort etwas ändern -, müssen Sie feststellen, dass wir die zukünftige Entwicklung der Aktienmärkte nicht mathematisch vorherbestimmen können. Diese Variable bleibt also bestehen; da können wir noch so viele Papiere drucken.
2. Wie stark in Zukunft die mittleren oder grossen Firmen Aktienbeteiligungspläne oder Optionsbeteiligungspläne machen, wissen wir ebenfalls nicht; auch das ist Änderungen unterworfen.
Nun aber zur Sache, die hier so grosses Aufsehen erregt: Wir sprechen bei diesen Anträgen ja nur über die Mitarbeiteraktien. Hier muss ich die Damen von der SP schon an die Vernehmlassungsantwort ihrer Partei erinnern. Es ist ja schon sehr seltsam: Wenn die Zusammenstellung der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer stimmt, dann waren - jetzt müssen Sie gut zuhören - bei der Besteuerung der Optionen sowohl Kollegin Fässler wie ich selber dafür, dass man den Zeitpunkt der Besteuerung auf die Ausübung der Option verschiebt. Dann wurde in der Vernehmlassung aber noch die Frage gestellt: Wie halten Sie es beim System der Mitarbeiteraktien? Dazu lautete eine Frage auf dem Fragebogen, ob man das bisherige System der Besteuerung bei der Zuteilung beibehalten wolle. Dazu haben nicht nur die kantonalen Finanzdirektoren, nicht nur die bürgerlichen Parteien, sondern dazu hat offenbar auch die SP Ja gesagt.
Man kann zwar seine Meinung ändern; das ist legitim - auch wir haben schon einmal unsere Meinung geändert. Aber bitte, lesen Sie vielleicht Ihre Vernehmlassungsantwort nochmals durch; Sie haben klar Ja zum bisherigen System gesagt.
Nun noch zur Frage des Abschlages: Ich habe ja erwähnt, dass es keinen wissenschaftlich eindeutig fixierbaren Diskontsatz gibt; das muss man ökonomisch gesehen fairerweise sagen. Aber dass es einen Diskontsatz geben muss, ist doch offenkundig! Beim System, bei welchem ich bei der Zuteilung von Mitarbeiteraktien mit einer Sperrfrist besteuert werde, erhalte ich als Kaderangehöriger das Entgelt erst drei oder fünf Jahre später. Wenn ich ein Haus bauen würde, müsste ich mich also quasi verschulden, um die Mittel zu haben. Das kostet mehr Geld. Es ist fair, wenn man sagt: Es gibt einen Abschlag, weil die Einkommensverfügbarkeit später ist; dieser Abschlag wird im Bereich der mittelfristig historischen Kundenzinsen liegen. Oder wie Kollege Spuhler es gesagt hat: Ich kann mich absichern, dann kaufe ich Optionen, aber die Kosten pro Jahr habe ich auch, sogar noch mehr als diese 6 Prozent. Die Frage also, ob ein Abschlag gerechtfertigt ist, können Sie noch lange diskutieren - das ist das Einmaleins der Ökonomie.
Jetzt zum Punkt: Wenn Sie das System ändern wollen und die Mitarbeiteraktien erst besteuern, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, müssen Sie berücksichtigen, dass Sie indirekt die Befreiung privater Kapitalgewinne verhindern. Das Volk hat 2001 mit 66 Prozent zu Ihrer Initiative für die Besteuerung privater Kapitalgewinne Nein gesagt. Wenn Sie jetzt das System ändern und den Kapitalgewinn bei den Mitarbeiteraktien in diesem Sinne erfassen, tangieren wir diesen klaren Volksentscheid.
Zusammengefasst: Folgen Sie der Mehrheit. Die Mitarbeiteraktie - wie auch von links in der Vernehmlassung gefordert - soll weiterhin so besteuert werden wie bisher.
Zum Bundesgericht: Ich respektiere Bundesgerichtsurteile. Das Bundesgericht hat klar gesagt, der Abzug müsse beim Preis der Aktie gemacht werden. Es gab einmal ein anderes System; das Bundesgericht hat es korrigiert. Dem ist man seitens der Steuerbehörden nachgekommen. Das Bundesgericht hat den Diskont von 6 Prozent akzeptiert.
Ich komme zur Schlussfolgerung: Folgen Sie der Mehrheit in Bezug auf den ersten Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer.
Zum zweiten Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, betreffend die 50 000 Franken: Einen grösseren Widerspruch habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Dieser Antrag fordert, dass der Diskont, also die Erleichterung, nur bei Mitarbeiterbeteiligungsentgelten von bis zu 50 000 Franken gegeben wird. Was heisst das? Jemand, der eine halbe Million Franken steuerbares Einkommen hat, aber per Zufall nur 30 000 Franken in Form von Mitarbeiterbeteiligungen bezieht, würde nach Ihrem Antrag privilegiert. Der andere, der sehr viel weniger steuerbares Gesamteinkommen hat, aber per Zufall etwas mehr an Mitarbeiterbeteiligungen bezieht, hätte diesen Diskont nicht. Wenn Sie schon in Sachen Obwalden ans Bundesgericht gelangen und Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung anrufen und gleichzeitig hier einen solchen Vorschlag produzieren, kann ich nur sagen: Bewahren Sie sich vor einem solchen Widerspruch, stimmen Sie auch hier mit der Mehrheit.