Lexipedia

AB 62742

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Wir sind jetzt bei Absatz 3, und da geht es um den Systemwechsel. Hier sind alle der Ansicht, dass es richtig ist, dass man Optionen zum Zeitpunkt ihrer Ausübung besteuert. Schade, dass Sie das vorher für Aktien mit einer Sperrfrist nicht auch so beschlossen haben. Das wäre ein konziseres Konzept gewesen.

Was uns auf jeden Fall stört, ist der Umstand, dass man wieder einen Abzug pro Sperrjahr machen kann, obwohl es überhaupt kein steuerliches Risiko gibt. Sie können Ihre Optionen, wenn sie mit einer Sperrfrist belegt sind, nach diesen Jahren ausüben. Sie haben am Anfang keinen Wert, über den man diskutieren muss, und Sie haben überhaupt kein Risiko. Es ist, finde ich, absolut skandalös, für etwas, wofür kein Risiko getragen wird, bei der Besteuerung einen Rabatt zu gewähren. Sie müssen ja nur versteuern, was an Wert da ist, wenn Sie die Optionen ausüben können. Warum man da pro Sperrjahr noch einen Rabatt gewähren soll, versteht überhaupt niemand!

Der Antrag Walker Felix ist etwas milder, weil er statt 10 Prozent 6 Prozent Rabatt verlangt. Aber hier müssen Sie nicht einen Rappen Steuern von vornherein bezahlen, auf etwas, das Sie am Schluss vielleicht gar nicht bekommen. Ein Systemwechsel muss ein kompletter sein. Man besteuert zum Zeitpunkt der Verfügungsgewalt, und dann gibt es keinen Grund mehr, für das, was vorher war, als keine Steuern bezahlt wurden, auch noch einen Rabatt zu gewähren. Da geht es wirklich nur um Privilegien für Reiche.

Ich möchte aus dem "Blick" vom letzten Donnerstag zitieren. Da hiess es für die Herren Brabeck und Vasella: "Nachsitzen im Rechnen!" Warum? Wenn man Herrn Vasella fragt, wie viel er letztes Jahr verdient habe, sagt er: 21 Millionen Franken. Es waren aber 30. Aber er zählt nur die Millionen zusammen, auf denen er eine Steuer entrichten musste. Das kann doch nicht wahr sein! Das bedeutet, er hat wahrscheinlich etwa 18 Millionen Franken in Optionen erhalten. Davon musste er nur die Hälfte versteuern, das macht 9 Millionen Franken. Das ergibt diese Differenz. So geht das nicht! Hier gibt es wirklich überhaupt keinen Grund, irgendeinen Rabatt zu gewähren. Hier werden Sie im Zeitpunkt besteuert, in dem Sie die volle Verfügungsgewalt haben. Das ist korrekt. Diesen Rabatt sollten wir wirklich nicht gewähren.

Herr Spuhler hat die Vorlage einfach nicht genau gelesen. Seinem Votum hätte man entnehmen müssen, dass er dasselbe auch für Aktien mit einer Sperrfrist gewollt hätte. Warum er nachher gegen das, was er hier vorne gepredigt hat, gestimmt hat, ist sein Geheimnis.

Jedenfalls werden jetzt Aktien mit Sperrfrist und Optionen mit Sperrfrist nicht gleich behandelt. Aber dass man bei dieser Ungleichbehandlung dann dort wieder gleich behandelt, nämlich dass man noch einen Rabatt gewährt, das ist dann die Inkonsequenz der Inkonsequenz. Da können wir wirklich nicht mitmachen.

Herr Bührer, zu Ihrem Beispiel mit dem Bundesgericht: Hier geht es dann noch massiver zu und her. Ich kann sagen: Ich bekomme einen Lohn in Franken, den muss ich versteuern. Oder ich kann sagen: Ich habe Optionen. Ich muss zwar auch Steuern bezahlen, wenn ich meine Optionen einlöse, aber dort bekomme ich Rabatt. Ob man dann da nicht allenfalls einen Prozess gewinnen würde wegen Ungleichbehandlung von jenen, die ihren Lohn einfach in Franken und Rappen bekommen, und jenen, die dann noch einen Teil in Optionen bekommen, das ist nicht so klar.

Ein Wort zu all jenen, die von der Bindung ans Unternehmen sprechen: Das ist in Ordnung. Aber behaupten Sie nicht ständig, das sei nachhaltig. Das ist vielleicht dauerhaft, aber mit Ökologie hat das nun wirklich nichts zu tun und mit sozial noch weniger. Es geht allenfalls um Ökonomie und eine dauerhafte Bindung. Aber hier ist es wirklich ein Skandal, wenn Sie Rabatte beschliessen, weil gar kein Steuerfranken von vornherein abgeliefert werden muss, also nicht Jahre vorher.

AB 62742 | Lexipedia | Lexipedia