Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich ein Nebenkriegsschauplatz. Ich kann die Ansicht, dass man hier dem Fonds Kosten erspare, aber nicht ganz teilen. Ich glaube, es ist heute doch so, dass die meisten Fondsleitungen dazu übergegangen sind, ihre Dokumente sowohl im Internet zu veröffentlichen als auch drucken zu lassen. Damit entstehen hier nach meiner Interpretation also keine grossen Mehrkosten.
Aber es geht doch auch noch um etwas anderes, nämlich um die Frage, die wir schon einmal diskutiert haben: den Stellenwert der Werbung. Der vereinfachte Prospekt ist ja ein kurzes Dokument, welches dem Anleger einen Überblick gibt. Sofern er mehr Informationen braucht, was ja in verschiedenen Fällen vorkommen kann, braucht er eben sowohl das Reglement wie den Prospekt. Deshalb spricht eigentlich nichts dagegen, dass man diese beiden Dokumente zusammenfügt. Die primäre Funktion des Prospektes ist ja eben nicht Werbung; ich glaube, diese Nuance muss man erkennen. Es ist wie beim Fondsreglement: Die primäre Funktion des Prospektes ist eben die, eine möglichst genaue und umfassende Information über die kollektive Anlage zu geben, die zur Diskussion steht.
Der Antrag, das Fondsreglement vom Prospekt abzutrennen und somit auf bestimmte Informationen zu verzichten, würde nur dann einen Sinn machen, wenn der Prospekt hauptsächlich als Werbemittel eingesetzt würde, was aber eben nicht der Fall ist. Um im Prospekt jeweils nicht das ganze Fondsreglement wiederholen zu müssen, ist es doch zweckmässig, wenn man diese beiden Dokumente miteinander verbindet. Im Übrigen mache ich Sie darauf aufmerksam, dass dies eine langjährige, bewährte Praxis ist. Wir würden hier etwas Neues einführen, wenn wir es anders machten.
Deshalb ersuche ich Sie, hier dem Bundesrat und damit der Kommissionsminderheit zu folgen.