Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-08
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Ich habe grosses Verständnis dafür, dass man die Einschränkung der Werbung als Teil des Anlegerschutzes betrachtet. Nur hat uns die Realität längstens überholt, in dem Sinn, dass das, was wir hier verlangen, eigentlich in der Praxis überhaupt nicht mehr durchgesetzt werden kann. Ich sage es konkret: Wenn Sie heute eine deutsche Fernsehsendung schauen, haben Sie sehr häufig Werbung für deutsche Fonds. Das würde nach Artikel 3 Absatz 2 heissen: Hier liegt ein öffentliches Werbemittel vor; jetzt müssten Sie die Werbung einschränken. Wenn Sie auf dem Internet Börsenkurse eines fremden Börsenplatzes abrufen, haben Sie fast zwangsweise irgendwelche Banner, die mit Werbung für ausländische Fonds erscheinen. Ich finde, wir schaffen mit diesem Absatz 2 nur Unsicherheit. Für mich ist er überflüssig, und vor allem finde ich es bedenklich, dass man die Beweislastumkehr fordert.
Ich bin der Meinung, wir sollten - und das wird unsere Fraktion auch machen - die Minderheit unterstützen. Wir haben ja Artikel 3 etwas besser gefasst, als er vom Bundesrat vorgeschlagen wurde; das reicht für mich aus. Wir sollten mit dieser Beweislastumkehr nicht Rechtsunsicherheit schaffen.