Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-08
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Auch unsere Fraktion wird sich der Mehrheit anschliessen.
Es ist tatsächlich so, dass Sie eben nicht nur an die neuen Fonds und an andere Formen der kollektiven Kapitalanlage denken müssten. Hier müssten wir umfirmieren, Statuten ändern, und solche Rückrufe und Umtausche von Aktien sind kostspielig. Das wäre für mich kein Grund, gegen diese Bestimmung zu sein, wenn man damit einen Nutzen erzielen würde; aber es ist tatsächlich kein Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei, weil ja Fondsanteile nur über Banken ausgegeben werden können, und die unterstehen ja sowieso der Geldwäschereigesetzgebung. Das ist also ein fadenscheiniges Argument.
Zur Begründung, warum auch grosse Gesellschaften Namenaktien haben: Ich investiere schon seit Jahrzehnten in diverse Namenaktien; ich habe noch nie zedieren müssen. Es gibt eben sehr grosse Dispobestände: Ihre Namen erscheinen in der Regel gar nicht. Es ist also eine völlige Illusion, wenn Sie meinen, dass Sie mit dem Namenregister einer Unternehmung irgendwelche Geldwäscherei bekämpfen können. Für mich ist es ein "Swiss finish", das man hier machen würde, also eine doppelte Massnahme zur Vermeidung von Geldwäscherei. Ich glaube, das würde unseren Kapitalmarkt nur belasten. Wenn man bei den Sicav - also bei den Aktiengesellschaften mit variablem Kapital - schon so etwas einführen möchte, dann gehört eine solche Bestimmung ins Aktienrecht und nicht ins Gesetz über die kollektiven Kapitalanlagen.
Wir unterstützen also die Anträge der Mehrheit.