Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-03-08
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08
Wortprotokoll
Die Kommission hat in dieser Frage klar entschieden; sie hat diese Anträge mit 17 zu 5 respektive mit 15 zu 3 Stimmen abgelehnt. Dies erlaubt mir, auch als Kommissionssprecher hier Klartext zu sprechen.
Man kann es auf einen einfachen Nenner bringen: Wenn Sie es, wie Sie das in den bisherigen Abstimmungen gezeigt haben, mit der Stärkung des Standortes Schweiz als Anlagefondsplatz ernst meinen, dann bitte ich Sie eindringlich, mit der Mehrheit zu stimmen. Denn eine Zustimmung zur Minderheit und eine Einführung von Namentiteln würde nichts anderes als eine unerträgliche, massive Schwächung des Anlagefondsplatzes Schweiz bedeuten. Wir würden dann wiederholen, was wir bereits mit der unseligen Stempelsteuerpolitik insbesondere bei den Geldmarktfonds zugunsten von Luxemburg fabriziert haben. Anlagefondsgelder würden quasi den Rhein hinunterschwimmen und andere Finanzplätze begünstigen. Das kann es ja nicht sein! Ich bin auch erstaunt, dass wir gleich die Nerven verlieren, wenn die eine oder andere internationale Organisation hustet. Wir haben überhaupt keinen Grund, unser System von Namen- und Inhabertiteln zu ändern. Lassen Sie mich ein paar zusätzliche spezifische Begründungen dafür geben:
1. Ich finde es schon vom Vorgehen her absolut unverständlich, dass wir quasi durch die Hintertür hier bei diesem Spezialgesetz die Namentitel einführen möchten; damit würden wir der umfassenden aktienrechtlichen Auseinandersetzung vorgreifen. Das ist allein schon vom Prozedere her unbegreiflich.
2. Wenn wir schon von Standortförderung sprechen, muss ich Ihnen einfach sagen, dass keiner der für uns massgebenden Konkurrenzstandorte eine derartige Regelung kennt. Weshalb wollen dann ausgerechnet wir uns Blei an die Füsse hängen?
3. Es ist nun einmal so, dass dadurch ein erheblicher Aufwand entstehen würde, und das heisst Kosten, und zwar in einem Geschäft, das sehr kompetitiv ist.
4. Zur Geldwäscherei: Wir stehen ganz klar zu einer glaubwürdigen Politik in dieser Angelegenheit, und wir sind auch von jenen internationalen Organisationen, bei denen die Sachlichkeit zuoberst steht, diesbezüglich gut benotet worden.
Es ist klar festgelegt, wer hier Verantwortung trägt. Es ist logisch, dass die entsprechende Bank, die die Kundenbeziehung zu verantworten hat, in der Verantwortung steht. Wir brauchen nicht noch einmal beim Anlagefonds mit den Namentiteln eine zusätzliche Erschwernis.
Es kommt dazu - Kollege Kaufmann hat es gesagt -, dass gar keine Möglichkeit besteht, bei den Namenaktien die Aktionäre zum Eintrag ins Aktienbuch zu zwingen. In allen grossen Publikumsgesellschaften gibt es sogenannte Dispobestände, die 30 Prozent und mehr ausmachen. Selbst wenn Sie das Argument der Geldwäschereibekämpfung anführen, müssten Sie diesen Tatbestand hier auch offen legen.
Wenn uns die Angelsachsen - bei aller Freundschaftlichkeit - in Bezug auf die Namentitel den Stempel aufdrücken wollen, dann geht das zu weit. Denn die Angelsachsen haben dieses System zwar, aber sie haben die Titel auf sogenannte Nominees, treuhänderisch, eingetragen; das wissen Sie. Sie kennen den "beneficial owner" nicht. De facto geht das amerikanische System mit seinen Namenaktien in Bezug auf Transparenz für den "beneficial owner" nicht weiter als unser System. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn wir uns deswegen aus der Ruhe bringen lassen.
Ich fasse zusammen: Die Kommission empfiehlt Ihnen mit eindrücklicher Mehrheit, diese Minderheitsanträge abzulehnen und es dabei zu belassen, dass wir in Zukunft auch mit Inhabertiteln fahren können.