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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2006-03-08

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte bezüglich Artikel 20 Absatz 2 die Kommissionssprecher noch bitten, eine Erklärung zuhanden der Materialien abzugeben. In Absatz 2 ist der Grundsatz der Gleichbehandlung verankert. Wir haben gemäss dem Antrag der Kommission diesen Grundsatz gestrichen, aber es ist meines Erachtens klar, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung auch mit der Streichung von Absatz 2 gilt.

Jetzt, Herr Präsident - Sie haben mir diesen Einschub gestattet -, zu Artikel 22: Es geht hier um die Ausübung von Mitgliedschafts- und Gläubigerrechten. Es ist sehr wichtig, wie die Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte wahrgenommen werden. Sie wissen, dass gerade die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte in letzter Zeit eine grosse Publizität erfahren hat. Ich erinnere zum Beispiel an die Auseinandersetzung anlässlich der Generalversammlung von Nestlé, und zwar darüber, ob jemand die Funktion von CEO und Verwaltungsratspräsident gleichzeitig ausüben darf. Es ist wichtig, dass die institutionellen Anleger die Mitgliedschaftsrechte nach klar bestimmten Regeln ausüben. Es ist nun festgehalten, dass sie dabei den Interessen der Anlegerinnen und Anleger zu gehorchen haben. Was das nun heisst, wissen wir nicht genau, und wie das kontrolliert wird, ebenfalls nicht. Es ist deshalb entscheidend, dass die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte in einem Reglement fixiert und dass die Institution verpflichtet wird, der Aufsichtsbehörde darüber Rechenschaft abzulegen, wie sie diese Rechte wahrgenommen hat. Das sind wir der Corporate Governance schuldig, und wir möchten diese Verpflichtung explizit im Gesetz verankert wissen.