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preparatory:AB 62867

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Sie hätte absolut gravierende Auswirkungen. 10 Prozent des Mehrwertsteuerertrages entsprechen zwischen 1,8 und 2 Milliarden Franken. Wenn Sie von 5 auf 10 Prozent gehen, entspricht das einer Erhöhung von heute 1 Milliarde auf praktisch 2 Milliarden Franken. Diese müssen dann an anderen Orten in der Bundesrechnung kompensiert werden. Wir reden hier wiederum von einem Entlastungsprogramm.

Das allein ist aber nicht entscheidend; entscheidend sind andere Überlegungen, sie sind zum Teil von Herrn Loepfe angestellt worden. Die Belastung durch die Mehrwertsteuer ist nicht abhängig vom Einkommen, sondern vom Konsum. Das muss man auseinander halten, und es besteht daher kein zwingender Zusammenhang zwischen der Höhe des Einkommens - auch von Minderverdienenden - und der Mehrwertsteuerbelastung. Im Gegenteil! Die Mehrwertsteuer sieht sogar vor, dass für lebensnotwendige Güter - für Getränke, Esswaren oder für Medikamente - heute ein reduzierter Satz von 2,4 Prozent gilt. Viele andere Güter und Dienstleistungen werden ebenfalls zu einem reduzierten Satz besteuert. Damit ist auch das Ziel verbunden, untere Einkommen zu entlasten.

Ich weise Sie darauf hin, dass die Mehrwertsteuer auch angehoben wurde, und zwar von 6,5 auf 7,6 Prozent. Diese Erhöhung diente der Finanzierung der Sozialwerke, nämlich der AHV und der IV. Man hat also in diesem Bereich bereits Erhöhungen vorgenommen.

Ein weiterer Punkt ist die Zweckbindung: Es stimmt, dass diese heute besteht. Wir haben eine neue Finanzordnung; da sind die 5 Prozent wie bisher verwendet worden, und insofern gibt es ein Präjudiz. Aber wenn wir weitere Summen grösserer Dimensionen zweckgebunden einsetzen, dann verengen wir den Handlungsspielraum des Bundeshaushaltes. Ich bin grundsätzlich pessimistisch gegenüber diesen Fonds, weil sie mit der Zeit ein Eigenleben führen und sich in der Regel noch verschulden wie der FinöV-Fonds und dann sogar noch an den Kapitalmarkt gelangen wollen. Das sind alles Ausgaben, die an Ihnen, am Budget und am Bundeshaushalt vorbeigehen; damit habe ich gewisse Probleme. Deshalb denke ich, wir sollten bei der heutigen Zweckbindung von 5 Prozent des Ertrages der Mehrwertsteuer bleiben.

Dem Hauptanliegen der Motionäre wird also zumindest indirekt bereits heute Rechnung getragen.

Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist kein geeignetes Instrument, um Sozialpolitik zu betreiben. Für die Sozialpolitik gibt es ganz andere Instrumente; diese kennen Sie, und mit denen müssen wir spielen.

Ich ersuche Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.