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Thanei Anita · Nationalrat · 2006-03-09

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-09

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um die Informationspflicht betreffend automatisierte Einzelentscheide. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der administrative Aufwand für diese Informationspflicht zu gross sei. Das trifft nicht zu. Der Bundesrat hält zu Recht fest, dass ein Hinweis in Form eines Standardsatzes den Anforderungen dieser Bestimmung genügen würde. Es kommt dazu, dass ein Ziel dieser Revision die verbesserte Information der Personen sein soll, deren Daten bearbeitet werden. Wie bereits erwähnt, geht es um automatisierte Einzelentscheide, das heisst, es sind Einzelpersonen betroffen.

Die Schweiz rangiert in Bezug auf die Nutzung von E-Commerce weltweit an achter Stelle. Das ist im Vergleich zu den vorhandenen technischen Möglichkeiten eine relativ schlechte Rangierung. Zurzeit herrscht in der Schweiz ein Missverhältnis zwischen den vorhandenen Infrastrukturen und der tatsächlichen Nutzung des Internets. Der Grund dafür liegt verständlicherweise vor allem im fehlenden Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Die bundesrätliche wie auch die ständerätliche Fassung stärken den Datenschutz in diesem Bereich und damit auch das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. Nicht stichhaltig ist das Argument der Mehrheit, dass der Inhalt von Artikel 7b nicht Gegenstand der entsprechenden Motionen sei. Wenn wir ein Gesetz revidieren, müssen wir uns nicht nur an diese Motionen halten, wir können auch weitere Verbesserungen anbringen.

Aus meiner Sicht ist es auch wichtig, dass man die Tragweite dieser Bestimmung richtig einschätzt. Dazu gehört, dass man sich zum einen bewusst ist, dass sich diese Pflicht nicht auf alle automatisierten Datenbearbeitungen bezieht, sondern auf Situationen, in denen, gestützt auf eine automatisierte Datenbearbeitung, Entscheide getroffen werden. Zum anderen bezieht sich diese Pflicht nur auf Situationen, in denen Entscheide getroffen werden, welche die Bewertung einzelner Aspekte der Persönlichkeit zum Gegenstand haben. Das sind zwei sehr wichtige Einschränkungen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.