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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-09

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag von Frau Huguenin abzulehnen. Sie glaubt, dass die jetzige Diskussion über den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches, wo wir Ihnen die Verfahrensänderungen vorschlagen, einen Zusammenhang mit der Verwahrungs-Initiative hat. Dem ist nicht so! Die Verwahrungs-Initiative regelt einen einzigen, speziellen Fall, nämlich den Fall der besonders gefährlichen, nichttherapierbaren Gewalt- und Sexualstraftäter. Dieser Fall ist ein spezieller Fall, und darum soll er auch speziell behandelt werden. Das gilt bereits heute und ist in Kraft, das ist auch bereits anwendbar als Verfassungsartikel, wie ihn Volk und Stände angenommen haben.

Natürlich ist eine gesetzliche Ausführung besser - diese Vorlage liegt ja auch vor dem Parlament, sie ist vor dem Ständerat, aber sie hat nichts mit dieser Vorlage zu tun, wo die Verwahrung allgemein geregelt wird. Das Einzige, was sie miteinander verbindet, ist, dass es um Verwahrungsfragen geht, aber bei der Verwahrungs-Initiative geht es nicht um allgemeine Straftaten, es geht nicht um die Frage der nachträglichen Verwahrung, sondern es geht um den speziellen Fall der Verwahrung bei besonders gefährlichen, nichttherapierbaren Gewalt- und Sexualstraftätern.

Wenn Sie das jetzt miteinander vermischen, dann werden Sie noch fünf Jahre lang kein Strafgesetzbuch in Kraft treten lassen können! Denn das sage ich Ihnen: Der Bundesrat wird das Strafgesetzbuch ohne die Nachbesserungen auf keinen Fall in Kraft treten lassen; das kann er nicht verantworten, weil es bei den Kantonen gefährliche Situationen gibt.

Darum bitte ich Sie: Gehen Sie nach dem Marschplan vor, den Sie vorgesehen haben: jetzt die Nachbesserungsvorlage und separat die Vorlage zur Verwahrungs-Initiative.