Fluri Kurt · Nationalrat · 2006-03-09
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-09
Wortprotokoll
Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Jutzet abzulehnen, sich dem Ständerat anzuschliessen und dann die Motion 06.3004 anzunehmen.
Wir hielten es an sich nicht für nötig, mittels Befristung Druck auf die Abklärung der verfassungsmässigen Kompetenzzuordnung auszuüben. Wenn sich nun aber im Hinblick auf eine rasche Verabschiedung und Inkraftsetzung dieses Gesetzes abzeichnet, dass die Lösung des Ständerates mehrheitsfähig ist, wollen wir nicht darauf beharren. Wir akzeptieren den Beschluss des Ständerates und die Motion.
Herr Kollege Jutzet, Ihre Einwände gegen dieses Vorgehen haben wir in der Kommission für Rechtsfragen eingehend diskutiert. Sie waren damals möglicherweise nicht dabei; ich bitte Sie dennoch um Verständnis dafür, dass wir jetzt nicht mehr auf diese Einwände eingehen. Sie sind letzten Dezember hier - und, wie gesagt, in der Kommission - abschliessend behandelt worden. So viel zum Verfahren.
In Anbetracht dessen, dass die Verfassungsmässigkeit der Kompetenzzuordnung umstritten ist, stehen wir bei der Frage des Vorgehens vor einer Gratwanderung: Befolgen wir unter Beachtung des Zeitdruckes - Euro 2008, Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 - einen ausschliesslich pragmatischen Weg, unter Missachtung rechtlicher Fragen, oder befolgen wir gemäss dem Grundsatz "fiat iustitia et pereat mundus" ein rigoroses, legalistisches, kompromissloses Vorgehen, verneinen den Zeitdruck bzw. dessen Priorität und lehnen deshalb das heutige Gesetz ab? Die FDP-Fraktion verfolgt keinen dieser extremen Wege. Wir wollen zuerst eine pragmatische Kompetenzzuordnung - im Interesse einer raschen, zeitgerechten Inkraftsetzung dieses Gesetzes im Hinblick auf die erwähnten Grossereignisse. Wir wollen aber auch die Absicherung, die ein anschliessendes sauberes Erklären und Vorgehen im Hinblick auf die verfassungsmässige Zuordnung dieser Kompetenz bringen.
Die FDP-Fraktion ist nie leichtfertig von der Verfassungsmässigkeit dieser Kompetenzzuordnung ausgegangen, schon gar nicht mit dem Argument der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit. Ich möchte hier den anlässlich der Beratungen im Ständerat durch den Kommissionssprecher angedeuteten Unterstellungen ganz klar entgegenhalten, dass es uns nie darum gegangen ist, nun einfach eine verfassungsmässige Zuordnung vorzunehmen, weil man darauf vertrauen kann, dass sie ja gar nicht angefochten werden kann. Wir wollen eine pragmatische Inkraftsetzung und anschliessend eine saubere rechtliche Lösung. Für uns steht nach wie vor eine Konkordatslösung im Vordergrund, unter Befolgung des verfassungsmässigen Subsidiaritätsprinzips. Wenn die Kantone auf dem Konkordatsweg zeitgerecht eine gute Lösung finden, dann ziehen wir eine solche Konkordatslösung der Bundesgesetzgebung vor. Wir wollen aber sicherstellen, dass die Weiterführung der Massnahmen dieses Gesetzes nahtlos erfolgen kann, sei es auf dem einen, sei es auf dem anderen Weg. Deshalb werden wir auch die Motion annehmen.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit abzulehnen, sich dem Ständerat anzuschliessen und dann die Motion 06.3004 anzunehmen.