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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-03-09

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-09

Wortprotokoll

In einem gewissen Sinn herrscht ein heilloses Durcheinander, denn jetzt ist das Gesetz plötzlich ein "Jekami-Gesetz", das für alle Sportveranstaltungen gelten soll. Bleiben wir präzis. Der Bundesrat hat gezielt für die Euro 2008 eine Vorlage unterbreitet. Er wollte ja nicht einmal all die Massnahmen, die nachher kamen. Er war sich bewusst, dass dieses Projekt verfassungsmässig heikel ist. [PAGE 141] Selbst Bundesrat Blocher räumt ein, hier gehe es um einen schweren Eingriff in Freiheitsrechte, in das Recht der persönlichen Freiheit. Umso nötiger sei es, dass eine klare Kompetenzzuweisung bezüglich der Zuständigkeit des Bundes vorhanden sei.

Wir beantragten bei der ersten Beratung in diesem Rat Nichteintreten - nicht zuletzt mit Rekurs auf das Argument der fehlenden Verfassungsmässigkeit -, der Rat trat ein. Er dachte, dies sei angesichts dieser gewaltigen Bombe Euro 2008, die da auf uns zukomme, noch zu rechtfertigen.

Dann kam die Gretchenfrage: Wollen wir es befristen? Diejenigen, die gewisse verfassungsmässige Bedenken geäussert hatten, setzten sich selbstredend für die Befristung ein. Aber auch da unterlagen sie nicht zuletzt der Argumentation der Sportverbände, all der Lobbys aus den Kantonen, honoriger Sozialdemokraten, Freisinniger und SVP-Chefs und -Chefinnen in den Polizeidirektionen, die nichts sehnlicher als ein neues Gesetz wollen, ganz einfach, weil sie nicht fähig sind, den Vollzug mit dem bisherigen durchzuführen. Das ist es ja immer: Man will ein neues Gesetz und merkt gar nicht, dass man mit dem bestehenden noch viel mehr machen könnte. Wie auch immer: Der Nationalrat war wieder liederlich, er folgte nicht der einschränkenden Argumentation bezüglich Verfassung.

Nun, Herr Kollege Jutzet, hat es im Ständerat doch einen oder zwei Herren gegeben, die gesagt haben: Dies ist mir zu ernst zum Spott, da braucht es eine genauere Überprüfung. Zum Beispiel Herr Pfisterer Thomas - er hat einen Rückweisungsantrag gestellt -, auch kein schlechter Jurist, immerhin einmal Bundesrichter. Dann hat sich der Ständerat auf eine Befristung geeinigt, aber ein Jahr über die Euro 2008 hinaus, wahrscheinlich weil Simon Schenk den Ständeräten noch gesagt hat, "seine" Eishockey-WM müsse auch noch berücksichtigt werden.

Jetzt erfolgt der Auftrag an den Bundesrat, das zu befristen, und da muss geschaut werden, was passiert: Die Motion will gewissermassen einen Automatismus, sodass dieses Gesetz einfach weitergeführt wird, sei es konkordatsmässig oder über eine verfassungsmässige Absicherung. Ich sage Ihnen aber: Wir sind hier nicht bei einem Dutzendgesetz bezüglich Sportveranstaltungen, wir sind im sensibelsten Bereich des BWIS, wo es um die äusserste Gefährdung dieses Landes geht. Nur wegen der Euro 2008 konnten Sie diese Bestimmungen ja ins BWIS integrieren, sonst hätten Sie ja gelacht. Es kann doch nicht jeder Nationalliga-A-Club - beim Eishockey wie beim Fussball - sagen: Unsere Probleme haben etwas mit der Gefährdung der inneren Sicherheit zu tun.

Weil es eben offen ist, was es im Einzelnen für die verschiedenen Sportveranstaltungen braucht, ersuche ich Sie, der Argumentation von Kollege Sommaruga zu folgen und die Motion, diesen Automatismus der Motion, abzulehnen. Langer Rede kurzer Sinn: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig - dabei bleibe ich -, die Befristung ist die bessere Lösung, und die Motion 06.3004 ist falsch.

Ich ersuche Sie, so zu stimmen.