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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-13

Wortprotokoll

Ich habe keine "Fangemeinde", also konnte ich ihr auch nichts vorenthalten. Aber was die Rede betrifft: Die Rede ist auf dem Internet abrufbar, und sie entspricht der Wahrheit. Dass sich das Bundesgericht und die Asylrekurskommission damit befasst haben, ist von Bedeutung. Ich kann Ihnen schon noch weiter ausführen, wo das Problem liegt, ohne zum ganzen Sachverhalt überzugehen.

Die beiden Albaner sind in die Schweiz gekommen; sie waren von Interpol ausgeschrieben. Wir sind nach internationalen Vereinbarungen verpflichtet, uns derjenigen Personen anzunehmen, welche durch Interpol ausgeschrieben sind, wenn sie zu uns ins Land kommen. Darum wurden diese beiden Albaner verhaftet. Das Bundesamt für Justiz hat deswegen ihre Auslieferung verfügt. Sie haben auf der einen Seite Beschwerde an das Bundesgericht gemacht, auf der anderen Seite haben sie um Asyl nachgesucht. Das Bundesamt für Migration hat das Asylgesuch abgelehnt. Das Bundesgericht hat die Auslieferung zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt, mit der Begründung, die entsprechenden Unterlagen für eine richtige Beurteilung nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten in Albanien seien zu wenig ausgeführt und nichts sei garantiert. Daraufhin hat das Bundesamt für Justiz die notwendigen Garantien eingeholt - unterdessen hatte auch die Regierung gewechselt. Während des Einholens dieser Akten hat leider die Asylrekurskommission - in diesem Fall sehr schnell - diese beiden Männer als Flüchtlinge anerkannt. Das Bundesamt für Justiz war der Auffassung, dass jetzt die rechtsstaatlichen Garantien für eine Auslieferung gegeben seien, und ist daher ans Bundesgericht gelangt. Das Bundesgericht konnte die Frage der rechtmässigen Auslieferung nicht mehr prüfen, weil die Asylrekurskommission inzwischen den Flüchtlingsstatus anerkannt hatte. Darum hat das Bundesgericht gesagt: Wir können jetzt hier nichts mehr machen, weil das Flüchtlinge sind, die man nicht ausweisen kann.

Das ist der ganze Hintergrund. Etwas anderes geht aus meiner Rede nicht hervor.