Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-13
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-13
Wortprotokoll
Bundesrat und Parlament haben den Handlungsbedarf hinsichtlich dieser Bestimmung von Artikel 11 Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes erkannt und im Rahmen des Steuerpaketes 2001 eine Änderung vorgeschlagen. Damals war vorgesehen, anstelle der gleichen Ermässigung nur eine gleichwertige Ermässigung zu gewähren. Andererseits sollten nur unverheiratete Steuerpflichtige, die allein mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben, angemessen entlastet werden. Konkubinatspaare wären damals nicht unter diese Kategorie gefallen.
Aber mit der Ablehnung des Steuerpaketes durch das Volk im Frühjahr 2004 fand dann eben diese Bestimmung keinen Eingang in das Steuerharmonisierungsgesetz. Daher besteht der Handlungsbedarf nach wie vor. Spätestens im Rahmen der anstehenden und umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung sollte dieser Revisionspunkt deshalb wiederaufgenommen werden, und wir müssen ihn regeln.
Herr Ständerat Lauri hat zu diesem Thema am 6. Dezember 2005 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche bereits einen fertig ausformulierten, neuen Artikel 11 des Steuerharmonisierungsgesetzes enthält. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen der parlamentarischen Initiative Lauri, und er geht davon aus, dass sie auch im Parlament Unterstützung finden wird. In diesem Falle könnte dann mit einer Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2008 gerechnet werden.