Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2000-09-25
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-25
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 29a. Die Minderheit beantragt Ihnen, Artikel 29a, Information zur Innenraumluft, wie ihn die Mehrheit beantragt, zu streichen. Wir begeben uns mit diesem Info-Artikel auf ein recht schwieriges Gebiet. Es betrifft die Innenraumluft in gleicher Art und Weise wie Artikel 20 und Artikel 2.
Ich frage mich hier: Was heisst "Empfehlungen abgeben"? Was heisst "Empfehlungen zur Begrenzung oder Verhinderung gesundheitsgefährdender Expositionen sowie zur Verbesserung der Qualität der Innenraumluft abgeben", wie es in Artikel 29a wörtlich heisst? Der Bund gibt Empfehlungen ab. Wie sehen diese Empfehlungen denn aus? Sind es Empfehlungen von Produkten, die die Luft verbessern? Oder ist der Auftrag, diese Information zur Innenraumluft abzugeben, letztlich einfach unnötige Panikmache unter Führung des Buwal, ohne wirkliche wissenschaftliche Datengrundlagen? Oder ist das ein Artikel für neue staatliche Hochglanzbroschüren?
Der Staat muss informieren, das ist klar. Aber worüber muss er informieren? Über Bauprodukte, zu denen wir im vergangenen Dezember ein Bauproduktegesetz verabschiedet haben, um zu verhindern, dass Produkte in Verkehr gebracht werden, die gesundheitsgefährdend sind?
Hier nehmen wir wieder eine neue Massnahme in Aussicht, die die Leute vor den Bauprodukten warnen soll, die wir vorher bereits kontrolliert und als gut befunden haben. Dieser Ablauf scheint mir völlig sinnlos zu sein. Ich glaube, es gilt hier, auf einen solchen Artikel zu verzichten, bei welchem unklar ist, was damit geschieht.
Ich möchte Sie auch im Namen der SVP-Fraktion bitten, in der Frage Innenraumluft auf der ganzen Linie dem Ständerat zu folgen.