AB 63148
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-13
Wortprotokoll
Zu Artikel 14 Absatz 3 gab es in der Kommission eine Diskussion, und ich gebe hier im Namen der Kommission deshalb auch eine Erklärung ab: Im Ständerat wurde bereits diskutiert, ob hier ein allfälliger Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich bestehe. Wir haben dies nochmals mit der Bundesrätin diskutiert. Wir haben Kenntnis von einem Schreiben der Aussenministerin an den Präsidenten der ständerätlichen APK genommen, wo festgehalten wurde, dass der Bundesrat hier keinen direkten Zusammenhang zwischen der Ostzusammenarbeit und dem NFA sehe. Wir halten darum auch fest, dass mit dem NFA das heutige, auf zweckgebundene Beiträge abgestützte Finanzausgleichssystem durch ein neues, auf objektiven Kriterien beruhendes Ausgleichssystem ersetzt werden soll und dass gleichzeitig eine Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen durchgeführt wird und beim Vollzug von Bundesaufgaben durch die Kantone eben neue Zusammenarbeitsformen eingeführt werden. Gemäss den Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz soll dabei vermieden werden, dass neue unnötige Verflechtungen eingeführt werden.
Der Bereich Aussenpolitik war nicht Gegenstand der Entflechtungsdiskussion im Rahmen des NFA, weil hier die Kompetenz eben beim Bund liegt. Die Aktivitäten von Kantonen und Gemeinden in diesem Bereich erfolgen im Rahmen ihrer jeweiligen Handlungsautonomie, sogenannt freiwillig also, d. h. in eigener Kompetenz und nicht im Rahmen der Wahrnehmung einer delegierten Bundesaufgabe. Die Aussenministerin führte in der Kommission dazu aus, dass der Bund grundsätzlich das Engagement von Kantonen, [PAGE 182] Gemeinden und öffentlichen Institutionen in Osteuropa begrüsse, da dieses die staatlichen Massnahmen aufgrund des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas eben sinnvoll ergänzen könne. Artikel 14 Absatz 3 gibt dem Bund hier die Möglichkeit, derartige Initiativen oder Partnerschaften zu unterstützen.