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Wobmann Walter · Nationalrat · 2006-03-13

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-13

Wortprotokoll

Wie gesagt, ich spreche sowohl als Fraktionssprecher wie auch als Sprecher der Minderheit zum Nichteintretensantrag - also beides zusammen.

Mit der Schaffung des vorliegenden Gesetzes soll der allgemein verbindliche Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Darin sollen unter anderem auch die vom Bundesrat versprochenen und in grossen Teilen der Bevölkerung umstrittenen Kohäsionszahlungen an die neuen EU-Mitgliedstaaten begründet werden. Es ist festzuhalten, dass das Ergebnis der bilateralen Verträge von beiden Verhandlungspartnern, also auch von der EU, ausdrücklich als beidseitig ausgewogen bezeichnet wurde. Das heisst also, dass die Vorteile, welche die Schweiz durch den Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten hat, absolut gleichgewichtig sind zu jenen Vorteilen, welche die EU-Mitglieder durch den Marktzugang in der Schweiz erhalten.

Es ist nicht einzusehen, weshalb eine geografische Vergrösserung der EU dieses Gleichgewicht stören sollte, denn die zehn neu beigetretenen Länder erhalten durch die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auch einen äusserst interessanten Zugang zum Schweizer Markt. Dafür ist bekanntlich der Preis der Schweiz in diesem Bereich sehr hoch. Es [PAGE 168] waren denn auch die EU-Staaten selber - so vor allem Frankreich, Deutschland und Österreich -, welche die Verhandlungen mit der Schweiz nicht aufs Spiel setzen wollten und sich deshalb gegen den Vorschlag der EU-Kommission aussprachen, eine Zahlung der Schweiz sei an die Verhandlung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit zu binden.

Diese EU-Staaten wissen sehr genau, dass keine Verpflichtung der Schweiz zur Zahlung dieser Milliarde Franken besteht. Unsere beiden Aussenpolitischen Kommissionen sprachen sich vor drei Jahren grossmehrheitlich gegen Beitragszahlungen jeglicher Art an die EU aus. Auch der Bundesrat äusserte sich damals entsprechend, eine Beteiligung der Schweiz am Kohäsionsfonds sei kein Thema. Zwei Jahre später jedoch, beim sogenannten "bilateralen Aufwisch", erkaufte sich der Bundesrat mit der Zusicherung von 1 Milliarde Franken den raschen Abschluss der Bilateralen II.

Der "Weltwoche" Nr. 21/04 war zu entnehmen, dass der Bundesrat mit diesem Betrag sogar über das oberste Limit des Antrages der Arbeitsgruppe Kohäsion, die in ihrem Bericht einen Betrag von höchstens 100 bis 200 Millionen Franken genannt hatte, hinausgegangen war. Demselben Artikel ist auch zu entnehmen, dass Bundesrat Merz in einem Mitbericht erklärt hatte, dass die Zahlung an die EU die maximale Spanne von 50 bis 100 Millionen Franken nicht übersteigen sollte.

Für sein Umschwenken hat der Bundesrat denn auch eine Erklärung gefunden. Was früher von offizieller Seite Kohäsionsbeitrag genannt wurde, wird jetzt plötzlich als Solidaritätsbeitrag bezeichnet. Damit will man angeblich unterstreichen, dass es sich um eine eigenständige Lösung handelt, die nicht im Rahmen des EU-Kohäsionsfonds zu verstehen sei. Dies ist lediglich eine Schlaumeierei. Schliesslich bleibt der Betrag von 1 Milliarde Franken immer noch gleich hoch.

Gleichzeitig hat der Bundesrat bei seiner Zusage an die EU versichert, die versprochene Milliarde werde je zur Hälfte beim EDA und beim Seco kompensiert. Dies hat der Bundesrat im Hinblick auf die Referendumsabstimmungen zu Schengen/Dublin und zur Personenfreizügigkeit dann auch dem Schweizervolk versprochen. Bisher haben wir vom Bundesrat jedoch nie eine verbindliche Erklärung erhalten zur Frage, wie genau er in den nächsten fünf Jahren jeweils 200 Millionen Franken einsparen will. Vielmehr spricht der Bundesrat jetzt plötzlich von einer Kompensation durch künftige Einnahmen - Einnahmen etwa, wenn es sie überhaupt einmal geben sollte, aus dem Zinsbesteuerungsabkommen - und durch die rückläufigen Ausgaben im Asylbereich. Auch hier hat der Bundesrat sein Versprechen gegenüber dem Volk und dem Parlament nicht eingelöst. Demgegenüber mussten wir und die Bevölkerung zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat bereits am 23. Februar eine Abmachung über die Zahlungsmodalitäten genehmigte, welche am 27. Februar 2006, also bevor sie hier im Parlament überhaupt behandelt worden war, von Frau Bundesrätin Calmy-Rey in Brüssel unterzeichnet wurde. Solche Machenschaften werden wir niemals akzeptieren.

Ursprünglich hatte der Bundesrat beteuert, er werde den Entscheid über Kohäsionszahlungen erst nach Abschluss des Entscheidungsprozesses über die Bilateralen II fällen. Er hat sich also auch daran nicht gehalten. Mit der vorzeitigen Nennung eines konkreten Betrages wurde auch ein Präjudiz für weitere Forderungen der EU geschaffen. Dies ist nun bekanntlich letzte Woche bei den Diskussionen über das Brüsseler Verhandlungsmandat zum Beitritt von Rumänien und Bulgarien konkret geworden. Wie weiter nicht verwunderlich, hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey auch diese Forderungen grundsätzlich wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Der Bundesrat hat in dieser Frage mehrfach seine Versprechen gebrochen und sich über das Parlament hinweggesetzt und wird der EU aufgrund dieses Gesetzes auch weitere Zahlungen zusichern. Es kann deshalb nicht angehen, dass wir mit diesem Gesetz die Grundlage für ständige Geldflüsse nach Brüssel schaffen. Den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umbau in den Ländern Osteuropas betrachten wir als weit fortgeschritten. Die EU hat denn auch eine solche Entwicklung für den Beitritt dieser Länder zur EU zur Bedingung gemacht. Die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Länder - und damit die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie - wird innerhalb der EU noch weitergehen. Darum erachten wir die Zielsetzung dieses Gesetzes als erreicht.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf das Gesetz nicht einzutreten. Sollte aber Eintreten beschlossen werden, wird die SVP-Fraktion mit verschiedenen Anträgen versuchen, mindestens Schadensbegrenzung zu machen.