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preparatory:AB 63182

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-13

Wortprotokoll

In einem Punkt bestehen Klarheit und Übereinstimmung: Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Zahlung von 1 Milliarde Franken an die EU. Die bilateralen Verträge, die abgeschlossen worden sind, sind ausdrücklich als "gegenseitig ausgewogen" bezeichnet worden. Das heisst, keine der beiden Seiten ist der anderen irgendeinen Betrag schuldig; eine Schuld besteht klar nicht. Wenn eine Zahlung geleistet wird, dann wird sie freiwillig von uns geleistet, weil wir damit irgendetwas erreichen wollen. Wir sind der grundsätzlichen Meinung, es sei falsch, diese Zahlung überhaupt zu leisten, zumal bereits die zweite Millionenforderung auf dem Tisch liegt. Das ist die Konsequenz, wenn man ohne Rechtsgrundlage einfach einmal eine Milliarde zusagt; das war falsch.

Aber wenn wir schon zahlen, wenn Sie dafür sind, dass die Schweiz eine Zahlung leistet, dann sind wir der Auffassung, dass es nichts anderes als unser gutes Recht ist, dafür verbindlich gewisse Gegenleistungen zu verlangen. Wir zahlen etwas, aber wir wollen auch etwas dafür.

Es bestehen seitens der Schweiz drei offene Fragen gegenüber der EU. Auch diese sind an sich vertraglich geregelt, aber die politische Wirklichkeit ist anders als das, was vertraglich geregelt wurde.

Erste Forderung: Die EU soll der Schweiz endlich zugestehen, dass für den Flughafen Zürich-Kloten kein anderes Regime gelten kann als für jeden anderen Interkontinentalflughafen in Europa. Das ist eine absolut angemessene, wohlbegründete Forderung. Wir haben ein Luftverkehrsabkommen mit der EU; sie ist damit zuständig.

Zweite Forderung: Das Bankkundengeheimnis ist vonseiten der EU auf Dauer so anzuerkennen, wie es aus dem Abkommen über die Zinsbesteuerung hervorgegangen ist. Wir wollen nicht etwas anderes, als gegenseitig vereinbart worden ist. Aber das, was vereinbart worden ist, soll die EU zugestehen, und zwar auf Dauer abgesichert.

Dritte Forderung: Die EU anerkennt und respektiert, dass die kantonale Steuerhoheit in der Schweiz verfassungsmässig abgestützt und damit demokratisch festgelegt worden ist, dass es daran nichts zu rütteln gibt.

Das sind alles angemessene, selbstverständliche Forderungen. Wenn die Schweiz eine volle Milliarde Franken bezahlt, hat sie auch das Recht, zu verlangen, die andere Seite habe auch etwas zu leisten. Deren Leistung kostet übrigens überhaupt nichts, keinen Euro! Die EU hat nur zuzugestehen, dass das, was vertraglich vereinbart worden ist, tatsächlich auch gilt: eine wahrhaftig angemessene Forderung.

Eigentlich wundere ich mich, dass hier im Saal ein Denken vorherrscht, wir müssten der EU im Voraus devot eine grosse Summe bezahlen, die EU sei dann sicher besonders nett mit uns. Es geht in der Politik doch um Interessenpolitik: Wer etwas gibt, hat auch das Recht, etwas zu fordern. Leistung und Gegenleistung sollen im Gleichgewicht sein.

Wir haben festgestellt - und daran stossen wir uns, Frau Bundesrätin -, dass die Regel, wonach zunächst im Parlament beschlossen wird, was der Bundesrat nachher unterschreibt, bei dieser Milliardenzahlung offenbar nicht mehr gilt. Da muss jetzt das Parlament korrigieren. Es ist neu, dass Verträge unterzeichnet werden, bevor sie hier im Parlament beschlossen werden. Hier wurde "gehaudert", hier wurde geflickt; wir kommen mit weiteren Anträgen darauf zurück. Jetzt hat das Parlament dafür zu sorgen, dass die Dinge auch in aussenpolitischen Belangen ihren geordneten Gang nehmen.

Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen, also dann, wenn Sie diese Milliarde Franken sprechen, von der EU in den drei genannten Fragen eine verbindliche, gültige und unbefristete Zusicherung einzuholen.

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