Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-03-14
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und lehnt die Fassung des Bundesrates und auch den Antrag der Minderheit ab.
Es liegt wohl im Interesse der subsidiär verteilten Verantwortung und Kompetenzen im Raumplanungsrecht - und zwar nicht nur im Vollzug, sondern eben auch in der Ausführungsgesetzgebung -, dass den Kantonen aufgrund ihrer unterschiedlichen Voraussetzungen ein gewisser Spielraum auf Gesetzesstufe - ich betone: auf Gesetzesstufe - eingeräumt wird. Wenn ich "Gesetzesstufe" sage, dann verneine ich selbstredend die Ansichten des Bundesrates, auch den Nutzungsplanungsorganen ein zusätzliches Recht einzuräumen. Wir als Gesetzgeber haben die Pflicht, so zu legiferieren, dass nicht am Schluss die Richter en masse über die Anwendung des RPG entscheiden. Mit dem Einbezug von Planungsverbänden öffnen wir Tür und Tor, und wir geben den gesetzgeberischen Handlungsspielraum in die Hände von Gremien, in denen kantonale Verwaltungen und lokale Exekutiven das Sagen haben. Das ist einer rechtsgleichen Auslegung mindestens auf der Stufe Kanton nicht förderlich. Es widerspricht auch dem Grundsatz, dass der Gesetzgeber legiferiert und nicht ein Gremium von Vertretern regionaler Exekutiven, von Experten und von kantonalen Verwaltungen und schon gar nicht von jenen, welche das Verbandsbeschwerderecht ausüben - das ist ja speziell in Raumplanungsfragen sehr häufig der Fall.
Ich bitte Sie also, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.