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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-09-25

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-09-25

Wortprotokoll

Die Kantone sind gemäss der geltenden gesetzlichen Zuständigkeitsordnung im Ausländer- und Asylbereich für den Vollzug von Weg- und Ausweisungen zuständig. Im Einzelfall kann sich bei renitenten Personen, die sich einer Rückführung aktiv widersetzen, die adäquate Anwendung von polizeilichen Zwangsmitteln aufdrängen. Dies bestimmt sich entsprechend nach dem kantonalen Recht.

[PAGE 953] Bei Eingriffen in die persönliche Freiheit wird den verfassungsmässigen Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, der Gesetzmässigkeit und der Notwendigkeit Rechnung getragen. In Anbetracht der kantonalen Zuständigkeit existieren beim Bund keine statistischen Grundlagen über die Anwendung von polizeilichen Zwangsmitteln und die davon betroffenen Nationalitäten. Im Übrigen hat der Bundesrat am vergangenen 18. September zur Motion Schwaab Jean Jacques 00.3269 (Zwangsweise Ausschaffung von Asylbewerbern. Bundesregelung) zu dieser Frage ausführlich Stellung genommen.