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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-03-15

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, die Motion und auch die beiden parlamentarischen Initiativen zu unterstützen. Worum geht es?

Ich habe ab und zu auch Scheidungsprozesse; ich vertrete übrigens etwa gleich viele Männer wie Frauen. Die Optik ist nicht immer unterschiedlich. Es ist eigentlich immer klar, die Revision des Scheidungsgesetzes hatte von Anfang an grosse Mängel. Einen hat man behoben, indem man die Trennungspflicht von vier Jahren auf zwei Jahre herabgesetzt hat; das war ein wichtiger Schritt. Einen weiteren Mangel will Kollege Jutzet beheben: Es sei dringlich, dass diese zweijährige Wartefrist in der Regel aufgehoben werde. Das Scheidungsgesetz hat aber auch Mängel, bei denen es nicht so klar ist, ob dem Gesetz wirklich nachgelebt wird oder ob es tatsächlich Gesetzesänderungen braucht. Frau Ruth Reusser, stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Justiz, vertrat in der Kommission eher die Meinung, dass nicht zuletzt im Bereich des Vorsorgeausgleichs Probleme in der Gerichtspraxis auftreten, weil das Gesetz nicht strikte angewandt wird. Dann kommt es zu diesen Ungereimtheiten, die Frau Thanei und Herr Sommaruga zu Recht aufgeführt haben.

Es ist aber sehr wohl möglich, dass das Gesetz auch Präzisierungen braucht, vor allem Präzisierungen in Bezug auf die Fragen, wann keine strikte Teilung vorgenommen werden müsse, inwieweit "Verrechnungen" mit anderen Gütern, die zur Disposition stehen, möglich seien - z. B. im Güterrecht, ob es in einem Vergleich eine Verrechnung geben dürfe. All das bedarf wahrscheinlich einer Präzisierung in Bezug auf den Vorsorgeausgleich.

Wir haben ein weiteres Problem. Das ist die heutige Regelung des Sorgerechtes. Da haben wir das Postulat Wehrli. In der Kommission haben wir ja darüber auch eine erste und eine zweite Diskussion geführt. Die Kommission ist in dieser Frage geteilter Meinung. Die Haltung dazu ist meiner Meinung nach auch nicht einfach eine Frage von links oder rechts, es ist übrigens auch nicht eine Frage, ob Frauen oder Männer; die unterschiedliche Gewichtung geht quer durch die Geschlechter und quer durch die Parteien hindurch. Es ist eine sehr diffizile Frage, aber es gibt heute ernsthafte Bestrebungen, Lösungsansätze zu präsentieren. Es gibt eine schon erwähnte Nationalfondsstudie, "Baumann Katerina/Lauterburg Margareta, 'Evaluation Vorsorgeausgleich' im Rahmen des NFP 45, Probleme des Sozialstaates, Bern, 2004", wo man gewisse Modifizierungen der heute geltenden Regelungen vorgeschlagen hat.

Das hat die Kommission eigentlich erkannt. Deswegen sagt sie mit der Motion, es sei sinnvoll, dass die Bereiche Vorsorgeausgleich und Sorgerecht/Obhut gesondert geprüft werden und dass hierzu tatsächlich beschleunigt eine Revision eingeleitet wird. Gleichzeitig ist die Kommission der Meinung, dass separat davon die parlamentarische Initiative Jutzet eigentlich mehr oder weniger sofort behandelt und erledigt werden könnte. Denn da braucht es eigentlich nur noch einen Entscheid und eine Präzisierung der Formulierung. Da kann man dann dafür oder dagegen sein.

Nun wurde das Argument angeführt, die Motion verlangsame das Verfahren. Diese Meinung kann man haben. Die Praxis ist ja immer sehr unterschiedlich. Manchmal dauert die Bearbeitung einer parlamentarischen Initiative länger, und bei einer Motion kommt von der Verwaltung plötzlich schneller etwas. Es ist unterschiedlich. Die Liste der parlamentarischen Initiativen in der Kommission für Rechtsfragen ist jedenfalls nicht kurz.

Ich empfehle Ihnen jedenfalls, sowohl den beiden parlamentarischen Initiativen Folge zu geben als auch die Motion anzunehmen. Sie schliessen sich nicht aus. Denn in der Kommission für Rechtsfragen besteht letztlich materiell ein Konsens über den Handlungsbedarf. Es wäre schade, bei der Behandlung der Motion diese Einigkeit in Bezug auf den Handlungsbedarf gewissermassen nicht zu akzeptieren.