Huber Gabi · Nationalrat · 2006-03-15
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Beim Minderheitsantrag Stamm geht es darum, im Bereich der Vergehen nach dem Strassenverkehrsgesetz auf einen Wechsel vom Bussensystem auf die Geldstrafe im Tagessatzsystem zu verzichten. Die [PAGE 233] Umsetzung des Antrages läuft auf zwei parallele Strafensysteme hinaus. Sie unterscheiden sich nicht in Bezug auf den Aufwand, der den Strafverfolgungsbehörden für die Strafzumessung entsteht. Sie sehen jedoch gezwungenermassen für analoge Strafen, nämlich Geldstrafe beziehungsweise Busse, unterschiedliche Umrechnungsschlüssel vor. Die Geldstrafe kann für den Bereich der SVG-Delikte nicht ohne sehr grosse Umwälzungen durch die Busse ersetzt werden. Die vorliegenden Anträge zur Änderung des SVG machen deutlich, dass letztlich das ganze Strafensystem mit einbezogen werden muss.
Einige Fragen bleiben zudem offen, zum Beispiel welches der Systeme zur Anwendung kommen soll, wenn jemand, was oft vorkommt, gleichzeitig sowohl die Strassenverkehrsregeln verletzt als auch gegen das StGB verstösst. Das führt zu einer neuen Schnittstellenproblematik zwischen dem SVG und dem übrigen Strafrecht. Auch kann die Busse nach heutigem System nur unbedingt ausgefällt werden. Wird sie im SVG anstelle der Geldstrafe vorgesehen, so werden bis zu einem Strafmass von sechs Monaten keine bedingten und keine teilbedingten Strafen mehr möglich sein. Das bedeutet, dass die Schnittstelle zu den bereits schwereren Vergehen angehoben wird.
So sympathisch der Minderheitsantrag Stamm auf den ersten Blick wirkt, ist er eben letzten Endes keine wirkliche Lösung, sodass wir Ihnen Ablehnung empfehlen.