Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-15
Wortprotokoll
Es ist hier erwähnt worden, es gehe um einen Konflikt zwischen den Pragmatikern und der Praxis einerseits und der Akademie der Hochschulprofessoren anderseits. Es ist zuzugeben, dass das, was hier vorliegt, eine Eingabe des Fachverbandes der Direktorinnen und Direktoren geschlossener Strafanstalten der Schweiz ist. Sie sind geschlossen angetreten und haben gesagt: Wenn man die Busse, die heute in den kantonalen Erlassen festgehalten ist, jetzt in einem Bundeserlass streicht, führt das zu unhaltbaren Verhältnissen dort, wo man diese Busse heute hat. Es ist gesagt worden, bei einer der grössten Anstalten, Regensdorf, mache das heute etwa 70 Prozent der Disziplinarmassnahmen aus.
Es wird dann ein Ausbau der Arrestzellen verlangt, denn in gewissen Fällen haben Sie keine andere Möglichkeit, als mit Arrest zu reagieren, etwa weil keine Geldmittel vorhanden sind oder weil die übrigen Massnahmen ausser Betracht fallen. Da muss man sich ja die Frage stellen, ob das jetzt wirklich das Ei des Kolumbus sei, dass wir Arrestzellen bauen und jemanden, den man mit einer geringfügigen Busse bestrafen und damit das Ziel erreichen kann, dann in Arrest legen.
Ich glaube, es ist nicht verboten, auf die Leute, die jahrelange Praxis im Strafvollzug haben, die die Leute unterbringen müssen, die vom Morgen bis zum Abend mit den Problemen konfrontiert sind und sie aus eigener Anschauung kennen, zu hören und ihre Vorschläge und Ratschläge zu berücksichtigen. Die Professoren haben wir auch anzuhören, weil sie sagen, wie das in das ganze System passt, ob es mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist, ob es mit der EMRK vereinbar ist. Niemand wird hier daran zweifeln, dass dies vereinbar ist. Es ist auch kein Eingriff ins Pekulium. Pekulium ist die Arbeitsentschädigung, die einer im Gefängnis hat. Die wird höher oder tiefer ausfallen, je nach der Leistung, die er erbringt. Das ist mit der Arbeitsleistung gekoppelt und sonst mit nichts. Sie können also nicht etwa das Pekulium kürzen, weil die Busse fehlt, und sagen, dann geben wir ihm weniger für die Arbeit. Das wäre ein grober Missbrauch. [PAGE 230]
Darum bitten wir Sie, die Busse aufzunehmen. Es geschieht gestützt auf die Eingabe des Fachverbandes der Direktorinnen und Direktoren geschlossener Strafanstalten der Schweiz. Die Kantone stellen sich voll dahinter, und Bundesrat und Ständerat haben gefunden, es wäre sinnwidrig, die Busse hier nicht aufzuführen, weil die Folgen sowohl für die Gefangenen, welche dann in vielen Fällen eben den Arrest antreten müssten, als auch für die Strafanstaltsdirektoren und die Strafanstaltsbauten sehr nachteilig wären.