Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-15
Wortprotokoll
Es ist gesagt worden, die Beurteilung durch den Bundesrat liege zwei Jahre zurück, es seien also zwei Jahre ins Land gegangen. Das ist richtig, aber wir kommen heute nicht zu einem anderen Resultat als damals, im Gegenteil: Man hat jetzt wesentlich mehr Sicherheit, dass Bosnien-Herzegowina ein verfolgungssicheres Land ist - nach den schweizerischen Kriterien, die aufgestellt worden sind.
Sie sehen, dass auch andere Länder in diese Richtung gehen: 2005 hat Frankreich dieses Land ebenfalls für verfolgungssicher erklärt. Die politische Situation in Bosnien-Herzegowina hat sich verbessert, das muss man hier feststellen. Wir können übrigens gut eine Beurteilung vornehmen, weil wir dauernd Leute in Bosnien-Herzegowina haben. Es gibt also Leute, die immer dort sind und die Lage beurteilen können, sowohl vonseiten der Deza wie vonseiten des VBS. Zusammen mit den Botschaften kontrollieren wir die Situation natürlich dauernd. Insbesondere kontrollieren wir, ob bei den Zurückgekehrten eine Gefährdung besteht oder nicht. Man muss also alle Teile untersuchen.
Wenn wir die Situation in Bosnien-Herzegowina hier einmal allein aufgrund der äusseren Tatsachen - nicht aufgrund der inneren, die wir selbstverständlich auch beurteilen - etwas näher anschauen, so stellen wir Folgendes fest: Wie schon frühere Wahlen, sind auch die Lokalwahlen 2004, die ersten ohne internationale Unterstützung organisierten Wahlen, laut übereinstimmender Meinung aller Beobachter frei und fair verlaufen. Zwischen 1996 und Ende Dezember 2005 sind gemäss UNHCR-Statistik 1 011 830 Flüchtlinge und intern Vertriebene in das Land zurückgekehrt, 454 220 davon in Gebiete, in denen sie zu einer Minderheit gehören. Der substanzielle Prozess der Eigentumsrückgabe wurde bereits Ende 2003 abgeschlossen. Stabilität und Sicherheit haben sich kontinuierlich verbessert. Das ist die Aussage von allen, welche dieses Land beobachten.
Europäische Polizei- und Streitkräfte sind nach wie vor in Bosnien-Herzegowina stationiert; sie müssen auch dort stationiert sein. Auch Leute aus unserem Land sind dort stationiert. Aufgrund der verbesserten Rahmenbedingungen und weil es nicht mehr notwendig war, den Schutz aufrechtzuerhalten, konnten die Dauer ihres Mandates und ihre Truppenstärke erheblich reduziert werden.
Seit Anfang 2005 können Prozesse gegen mutmassliche Kriegsverbrecher - in Übereinstimmung mit dem Tribunal in Den Haag - von einer speziellen Kammer des bosnischen Strafgerichtshofes durchgeführt werden. Das heisst, dass auch die Gerichte funktionieren. Die Europäische Union hat in Bosnien-Herzegowina Ende Januar 2006, also erst kürzlich, Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen begonnen, nachdem das Land die wichtigsten Reformen, nämlich die nationale Vereinheitlichung von Armee und Polizei sowie Reformen im Justiz- und Steuerbereich, durchgeführt hatte. Obwohl die physische Sicherheit der Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina gewährleistet ist - das steht heute fest; das ist natürlich ein wesentliches Element -, ist der Wille zur Auswanderung weiterhin gross. Wir erleben das auch: Es gibt auch heute noch relativ viele, die von dort kommen, obwohl es ein sehr sicheres Land ist. Das ist in erster Linie auf ökonomische und soziale Probleme zurückzuführen und weiter auch darauf, dass wir relativ viele Leute aus diesem Gebiet hier in der Schweiz haben, und das zieht bekanntlich wieder neue Gesuchsteller an.
Der Safe-Country-Status von Bosnien-Herzegowina wurde bereits am 7. Juni 2004 voll bestätigt. Der Überprüfung ging eine Abklärungsmission an Ort und Stelle voraus, man hat nicht einfach auf dem Papier entschieden. Hierbei wurden insbesondere diejenigen Gebiete in Bosnien-Herzegowina in [PAGE 244] Augenschein genommen, aus denen die Mehrheit der Asylsuchenden in die Schweiz kommt - sie kommen nicht aus allen Gebieten. Es wurden zahlreiche Gespräche mit Behördenvertretern, Repräsentanten von NGO, Ärzten, Vertriebenen und Rückkehrern geführt. Die aus dieser Dienstreise gewonnenen Erkenntnisse stehen im Einklang mit der Einschätzung, dass Bosnien-Herzegowina ein verfolgungssicheres Land im Sinne der schweizerischen Safe-Country-Kriterien ist.
Wenn Bosnien-Herzegowina auch ein verfolgungssicheres Land ist, heisst das nicht, dass automatisch jene, die von dort kommen, zurückkehren müssen. Bei Vorliegen von Hinweisen auf Verfolgung, welche nicht auf den ersten Blick als unglaubhaft erkennbar sind, ist bei jedem Gesuch im Rahmen einer materiellen Prüfung zu untersuchen, ob die asylsuchende Person die Flüchtlingseigenschaft erfüllt. Mit dieser Praxisanpassung wurde der Kritik der Motionärin auch Rechnung getragen.
Der Safe-Country-Status von Bosnien-Herzegowina wird natürlich dauernd, wie bei anderen Ländern auch, untersucht. Es ist nicht 2004 eine Abklärung gemacht worden, und es bleibt dann alles beim Alten, sondern es wird dauernd untersucht. Wie gesagt, wir haben viele Leute an Ort und Stelle. Wir dürfen auch sagen, dass wir seit 2002 - seither haben wir es untersucht - bis heute keinen einzigen Fall haben, bei dem jemand zurückgewiesen worden wäre, welcher dann verfolgt wurde; also das ist ein weiteres Indiz.
Was die Zahlen betrifft, so hatten wir 2002, also viel früher, 1600 Gesuche; davon waren nur 30 Flüchtlinge im Sinne, wie wir sie in der Schweiz aufnehmen. 2003 ist dann die Zahl auf 747 zurückgegangen, es waren noch 25 positive Entscheide; im Jahr 2004 waren es auf 301 Fälle noch 16 positive Entscheide; und im Jahr 2005 waren es auf 301 Fälle 5 positive Entscheide. Das zeigt auch, dass die Einschätzung, wie sie der Bundesrat vorgenommen hat - der Bundesrat muss ja diesen Safe-Country-Status bestimmen -, richtig war. Es gibt keinen Grund, davon abzuweichen.
Wir bitten Sie, diese Motion abzulehnen.