Leuthard Doris · Nationalrat · 2006-03-15
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-15
Wortprotokoll
Hunde sind ja schon wichtig, aber es geht auch in der nächsten Vorlage um eine wichtige Diskussion, nämlich um die Aufhebung von technischen Handelshemmnissen, eine Motion, die seinerzeit im Ständerat von Hans Hess eingereicht und vom Ständerat angenommen und an unsere Kommission überwiesen wurde. Es wird mit dieser Motion eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) verlangt. Dabei sollen die in der EU bzw. im EWR geltenden technischen Vorschriften in der Schweiz grundsätzlich anerkannt werden und die entsprechenden zugelassenen Produkte auch in unserem Land auf dem Markt zugelassen werden. [PAGE 266]
1979 wurde durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt. Es besagt, dass für das Inverkehrsetzen eines Produktes beim Fehlen von gemeinschaftlichen Regeln nationale Regelungen, die sich dem Handel mit diesem Produkt entgegenstellen, die damit nicht vereinbar wären, nur dann gelten, wenn diese anerkannterweise nötig sind, um Anforderungen zu genügen, die sich zwingend aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, des Schutzes von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr und des Schutzes der Konsumenten ergeben. Gibt es keine solchen Schutzgründe, so ist das Produkt auch in anderen Staaten zuzulassen. Infolgedessen durfte damals der französische Likör Cassis de Dijon auch in Deutschland auf den Markt gebracht werden.
Nun wissen wir alle, dass die Schweizer Preise gegenüber jenen in der EU deutlich höher sind. Das benachteiligt die Konsumenten, und das benachteiligt auch die Unternehmen, die ihre Vorleistungen zu wesentlich höheren Produzentenpreisen als in der EU einkaufen müssen und so einen Wettbewerbsnachteil erleiden. In der Nahrungsmittelindustrie schätzt man diese volkswirtschaftlichen Kosten auf rund 45 Prozent. Die Gründe für diese höheren Preise liegen zum Teil im nichtfunktionierenden Binnenwettbewerb, zum Teil aber auch in technischen Vorschriften, welche die Produktionskosten verteuern. So kennen wir bei landwirtschaftlichen Produkten eine Reihe von sanitären Auflagen, die kostentreibend, für die öffentliche Gesundheit oder den Konsumentenschutz aber nicht wirklich zwingend sind. Die Kommission ist daher im Zusammenhang mit der Motion zur Ansicht gelangt, dass technische Handelshemmnisse gegenüber der EU möglichst schnell abzubauen sind.
Mit besonderen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, aber auch mit überhöhten Normen und Standards engen wir oft den Wettbewerb ein und unterstützen Protektionismus, wo er fehl am Platz ist. Eigene Normen mit höheren Standards als für Güter in der EU sollen die Ausnahme bilden, kann man doch heute nicht generell sagen, die Standards in der EU seien ungenügend oder die Güter in der EU generell eine Gefahr für die Konsumenten. In der Regel sollten Güter, die in der EU zugelassen sind, auch in der Schweiz auf dem Markt zugelassen sein. Höhere Anforderungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder des Konsumentenschutzes müssen die Ausnahme bilden. Daher unterstützt die WAK die Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, weil damit unsinnige technische Handelshemmnisse wegfallen.
Die Kommission hat sich, gestützt auf einen Bericht des Bundesrates, auch über die Art und Weise, wie dieses Prinzip angewendet werden kann, unterhalten. Den Idealfall stellt die gegenseitige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips dar. So bestehen für beide Produzentenseiten gleich lange Spiesse, bzw. darf ein Produkt, ist es in der Schweiz auf dem Markt, auch auf dem EU-Markt ohne weitere Hindernisse eingeführt werden. Die Kommission hat daher den Bundesrat beauftragt, dieses Ziel mit der EU anzustreben, und zwar mit einem bilateralen Vertrag. Das bedeutet aber nicht, dass man nun jahrelang wartet und nur im Fall der Gegenseitigkeit die Umsetzung des Prinzips an die Hand nehmen soll. Nötigenfalls sollte das Cassis-de-Dijon-Prinzip auch einseitig eingeführt werden, weil es eben im Interesse der Konsumenten liegt.
Die unterschiedlichen Normen behindern die Importe und wirken preistreibend, und das muss geändert werden. Schweizer Exporteure müssen auch heute die EU-Normen einhalten, somit ist die Inländerdiskriminierung an einem kleineren Ort. Wo sie aber vorliegt, muss sie in der entsprechenden Botschaft des Bundesrates zur Revision des THG aufgezeigt werden und allenfalls durch Anpassung der inländischen Normen beseitigt werden.
Die Kommission war sich daher einig, dass im Detail viele Fragen offen sind, vor allem betreffend tiefere Standards in einigen EU-Ländern, die wir klar nicht wollen bzw. welche die einheimischen Produzenten bei einer einseitigen Umsetzung des Prinzips benachteiligen würden. Das sind aber Fragen der Gesetzesrevision, und sie sollen nicht zu einer Ablehnung des richtigen Ziels dieser Motion führen. In Bereichen, in denen die EU ihre Vorschriften harmonisiert hat, stellen sich die Probleme anders als in Bereichen, in denen nationale Bestimmungen bestehen. Die Kommission erwartet daher mit der Botschaft Berechnungen über die konkreten ökonomischen Auswirkungen und Auskunft über die nötigen Ausnahmen.
Die Kommission hat daher der Motion mit 15 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Ich empfehle Ihnen somit ebenfalls die Annahme der Motion.