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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2006-03-15

Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Zusammen mit dem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 hat uns der Bundesrat vor einem Jahr eine neue Aussenwirtschaftsstrategie präsentiert, über welche im aktuellen Berichtsjahr erstmals Rechenschaft abgelegt wird. Als deutschsprachige Berichterstatterin für die Aussenpolitische Kommission unseres Rates werde ich deshalb ein besonderes Schwergewicht auf die Umsetzung der bundesrätlichen Aussenwirtschaftsstrategie legen und möchte Ihnen die jährlich wiederkehrenden Berichterstattungen zur europäischen Wirtschaftsintegration, zur multilateralen Wirtschaftszusammenarbeit, zum internationalen Finanzsystem und zur wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit wärmstens zur Lektüre empfehlen.

Die Schweiz ist ein Land mit traditionell enger aussenwirtschaftlicher Verflechtung, und diese hat auch in jüngster Vergangenheit zur positiven Wirtschaftsentwicklung in unserem Land beigetragen. Oberstes Ziel der neuen Aussenwirtschaftsstrategie ist denn auch die Steigerung des Wohlstandes in unserem Land. Die vom Bundesrat definierte Aussenwirtschaftsstrategie beruht auf drei Dimensionen: erstens auf Marktzugang und internationalem Regelwerk, zweitens auf der Binnenmarktpolitik der Schweiz und drittens auf dem Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern. Im vorliegenden Bericht hat der Bundesrat die Aussenwirtschaftsstrategie konkretisiert und anhand praktischer Beispiele aufgezeigt, wie diese im vergangenen Jahr umgesetzt wurde.

Zur ersten Dimension, Marktzugang und internationales Regelwerk: Der Bundesrat hat zur ersten Dimension fünf Ziele definiert, nämlich aktiv an der Stärkung der internationalen Wirtschaftsordnung teilzunehmen, den Zugang zu bedeutenden Märkten im Ausland zu verbessern, den Marktzugang im Ausland für alle wirtschaftlichen Kategorien zu erreichen, den Marktzugang im Ausland für alle Unternehmensgrössen zu verbessern und die Umsetzung und Anwendung bestehender Abkommen sicherzustellen. Im Rahmen der WTO-Verhandlungen hat sich die Schweiz aktiv für Handelserleichterungen eingesetzt, namentlich im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmungen, für Verbesserungen des Gatt-Regelwerkes bezüglich Transit-, Gebühren- und Zollformalitäten sowie Transparenz in der Abwicklung von Transaktionen.

Die Europäische Union ist und bleibt die wichtigste wirtschaftliche und politische Partnerin der Schweiz. Mit den bilateralen Abkommen I und II sowie mit dem Freihandelsabkommen von 1972 verfügt die Schweiz über eine solide Basis von Verträgen, die den Zugang schweizerischer Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt sichern und verbessern und die im Berichtsjahr auch durch zwei Volksabstimmungen bestätigt wurden. Damit allen wirtschaftlichen Kategorien der Marktzutritt im Ausland erleichtert wird, namentlich in Bezug auf Dienstleistungen und Investitionen, hat die Schweiz beispielsweise ein Abkommen mit der Republik Korea abgeschlossen. Dieses erleichtert den Warenverkehr für Industriegüter und verarbeitete landwirtschaftliche Produkte und enthält Bestimmungen über Ursprungsbezeichnungen, den Handel mit Dienstleistungen, geistiges Eigentum sowie Wettbewerbsregeln und Regeln zum öffentlichen Beschaffungswesen. Parallel dazu hat die Schweiz im Rahmen der Efta über ein Investitionsschutzabkommen mit Korea verhandelt.

Mittels Instrumenten zur Export- und Aussenwirtschaftsförderung sollen die Chancen für einen Marktzugang von Unternehmen jeder Grösse, namentlich auch für KMU, verbessert werden. Unter der Bezeichnung Business Network Switzerland hat das Staatssekretariat für Wirtschaft die Aussenhandelsförderung neu geordnet. Im Rahmen der Beratung der WAK-Motion in Bezug auf die Koordination der Landeswerbung wird sich unser Rat noch einmal "en détail" mit den möglichen Synergieeffekten der einzelnen Instrumente zur Aussenwirtschaftsförderung zu befassen haben.

Schliesslich soll auch die Umsetzung und Anwendung bestehender Abkommen sichergestellt werden. Hierzu gehören vor allem die in vielen Wirtschaftsvereinbarungen vorgesehenen Konsultations- und Streitbeilegungsverfahren. Im Berichtsjahr stach vor allem die von der EU anvisierte Zollkodexrevision ins Auge, die mit der Einführung der 24-Stunden-Voranmelderegel unserer Exportindustrie grosse Schwierigkeiten bereitet, sofern nicht unsere Verfahren als gleichwertig mit jenen in der EU anerkannt werden.

Die zweite Dimension, die Binnenmarktpolitik der Schweiz, wurde im Berichtsjahr vor allem mit Teilen des Wachstumspakets realisiert. Namentlich ist die Revision des Binnenmarktgesetzes zu nennen, die vom Parlament bereits verabschiedet wurde, und die "Agrarpolitik 2011", deren Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen ist; die Botschaft dürfte dem Parlament demnächst vorliegen.

Die dritte Dimension der Aussenwirtschaftsstrategie betrifft den Beitrag der Schweiz zur wirtschaftlichen Entwicklung in unseren Partnerländern, denn eine weltwirtschaftliche Integration der ärmeren Länder trägt sowohl zu deren wirtschaftlicher und demokratischer Entwicklung bei und eröffnet gleichzeitig auch neue Chancen für die schweizerischen Beschaffungs-, Absatz- und Investitionsmöglichkeiten. Dazu gehören sowohl die Mobilisierung von Mitteln des Privatsektors als auch die Auslagerung des Swiss Investment Fund for Emerging Markets in die Sifem AG. Das vom Nationalrat vorgestern verabschiedete Osthilfegesetz gehört auch in diese Dimension. Die Solidaritätsleistungen an die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen die wirtschaftliche Entwicklung dieser Staaten stärken, was direkt und indirekt auch wieder der Schweiz zugute kommen wird.

Im Ausblick auf die weiteren wichtigen Umsetzungsschritte der Aussenwirtschaftsstrategie verweist der Bundesrat auf das Freihandelsabkommen der Schweiz mit den USA, das entgegen den ursprünglichen Absichten inzwischen im Bundesrat selbst gescheitert ist. Hingegen gehen die Arbeiten zur Anwendung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips weiter. Noch Ende dieses oder zu Beginn des nächsten Jahres soll dem Parlament eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse vorgelegt werden. Dem Parlament wird auch separat ein Vorschlag zur koordinierten Landeswerbung unterbreitet. Neben der Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie geht der Aussenwirtschaftsbericht 2005 relativ detailliert auf die europäische Wirtschaftsintegration, die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit, das internationale Finanzsystem sowie die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit ein. Er beleuchtet auch die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz zu einzelnen möglichen Vertragsstaaten und -regionen und die Potenziale.

In diesem Zusammenhang werden unserem Rat auch mehrere Vorlagen zur Genehmigung unterbreitet, namentlich der Bundesbeschluss über Änderungen der Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei, der Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Tunesien und das Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 14 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die beiden Bundesbeschlüsse anzunehmen. [PAGE 248]

Beim Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik hat die Kommission darüber diskutiert, im Zusammenhang mit den Verjährungsfristen einen Mitbericht der Kommission für Rechtsfragen anzufordern. Es wurde jedoch darauf verzichtet, um das Geschäft nicht zu verzögern. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Verjährungsfrist für Übertretungen und Vergehen nach diesem Gesetz einheitlich auf sieben Jahre festzusetzen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich die Kommission schliesslich dafür entschieden, die Verjährungsfrist für Übertretungen auf siebeneinhalb Jahre und diejenige für Vergehen auf zehn Jahre festzusetzen.

Wie letztes Jahr liegt auch jetzt ein Antrag Müller Geri vor, den Aussenwirtschaftsbericht zu zerstückeln und die Massnahmen im Umsetzungskatalog einzeln zu genehmigen. Mit 16 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat Ihre Kommission deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie diesem Antrag keine Folge leisten will.