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preparatory:AB 63482

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-15

Wortprotokoll

Es ist ein ganz wichtiges bilaterales Abkommen, und es hat, wie gesagt, drei Teile. Im zweiten Teil geht es um das Investitionsabkommen, und ich spreche jetzt nur noch dazu. Ich möchte vorweg darauf aufmerksam machen, dass hier nicht die Efta verhandelt und unterschrieben hat, sondern die Schweiz, Liechtenstein und Island. Wir müssen uns fragen - und ich frage Sie und den Bundesrat -: Warum hat Norwegen hier nicht mitgemacht?

Ich fange aber vorne an. Es gibt zwei Gründe, warum wir, wie Norwegen, das Investitionsabkommen ablehnen sollten: Der erste Grund ist folgender: Wir - alle hier angesprochenen Länder - schaffen mit dem Abkommen zusätzliche Rechte für multinationale Unternehmungen. Das ist in Ordnung, wenn sie mit zusätzlichen Pflichten verbunden sind. Rechte und Pflichten - das hören wir in der Wirtschaft immer, und das unterschreibe ich - gehören zusammen. Aber wenn Sie sich das Abkommen ansehen, finden Sie nichts von zusätzlichen Pflichten. Die APK hat im vergangenen August mit einem Beschluss zuhanden des Bundesrates einstimmig empfohlen, der Bundesrat solle darauf hinwirken, dass die Freihandelsabkommen multinationale Investoren verpflichten, verbindliche internationale Normen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Menschenrechte einzuhalten.

Das ist das, was wir wollen! Wir wollen, dass die multinationalen Unternehmen auch Pflichten haben. Das sagen wir nicht irgendwem: Südkorea ist, das darf ich hier, bei aller Liebe zu diesem Land, erwähnen, in Sachen Arbeitnehmerrechte eines der schlimmsten Länder. Es kommt nicht von ungefähr, dass es dort hohe Selbstmordraten in der Arbeitnehmerschaft gibt und dass sich in Porto Alegre ein Koreaner geopfert hat, um zu demonstrieren, dass die sozialen Rechte in Korea noch ausbaubedürftig sind. Das ist der erste Grundkomplex, warum wir hier Nein sagen sollten.

Der zweite Grund liegt auf einer ganz anderen Ebene: Im Investitionsabkommen ist für den Streitfall vorgesehen, dass man zwei Wege wählen kann, nämlich den normalen Rechtsweg mit unseren normalen Gerichten, aber man kann auch den Weg über besondere Schiedsgerichte wählen. Schiedsgerichte sind gut, sie lösen viele Probleme, aber nur, wenn sie nicht über das nationale Recht gesetzt werden. Das ist aber hier der Fall. Wenn das Schiedsgericht zu einem Beschluss kommt, dann gilt das - das können Sie wörtlich nachlesen - verbindlich, unabhängig von der rechtlichen Lage und Auslegung unserer Gesetze. Das war auch einer der Gründe dafür, dass sich Norwegen auf seine Verfassung berufen und gesagt hat: Diese Aushöhlung der eigenen Gesetzgebung und unserer Verfassung nehmen wir nicht in Kauf.

Ich bitte Sie, Norwegen zu folgen, das auch nicht in Kauf zu nehmen und dieses Investitionsabkommen abzulehnen. Wir haben diese Diskussion schon im Zusammenhang mit den Multinational Agreements on Investment der OECD gehabt. Diese sind nicht zustande gekommen. Jetzt versucht man auf diesem Wege noch einmal, das Ganze über die Runden zu bringen. Ich bitte Sie, das abzulehnen.