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Deiss Joseph · Bundesrat · 2006-03-15

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2006-03-15

Wortprotokoll

Ich darf vielleicht ebenso klar sagen, dass Sie meine Antwort möglicherweise nicht verstanden haben, nämlich dass zwei Dinge zu berücksichtigen sind.

1. Ich beziehe mich auf Anhang XIII des Abkommens mit Korea und nicht auf das Trips-Abkommen. In Anhang XIII wird einerseits festgestellt, dass für die vier Länder Island, Liechtenstein, Schweiz und Korea der Schutz im Rahmen von Artikel 27 Absatz 1 des Trips-Abkommens gilt. Wir sind hier auf einer Ebene, welche die Schweiz ohnehin schon berücksichtigen muss.

2. Dann wird festgestellt, dass es aufgrund von Artikel 27 Absatz 2 des Trips-Abkommens möglich ist, dass die Vertragsparteien vereinbaren, dass Vegetabilien und Tiere ausgenommen werden können; das ist dann Punkt ii.

Somit befinden wir uns erstens im Rahmen der gesetzlichen und völkerrechtlichen Vorgaben, welche die Schweiz ohnehin schon beachten muss. Zweitens machen wir eine Ausnahme, die den Abkommen, denen wir beigetreten sind, nicht widersprechen. Somit kann ich behaupten, dass der Vertrag, wie er hier vorliegt, der Revision dieses Gesetzes, die Sie hier interessiert, nicht vorgreift und sie nicht präjudiziert.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Vertrag nun zuzustimmen. Wie Herr Walter vorhin gesagt hat, ist es für unser Land eine Chance, mit der grossen Volkswirtschaft Korea als einer der ersten Partner ein Freihandelsabkommen abschliessen zu können. Wir sollten diese Chance packen, um in der ganzen Strategie, die aufzubauen wir im Begriff sind, ein weiteres Element einzusetzen.