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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-03-16

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-03-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen und die davon abweichenden Anträge abzulehnen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit bemühe ich mich, mich bei der Stellungnahme zu den einzelnen Punkten kurz zu fassen.

Da geht es einmal um einen Betrag von 10 Millionen Franken für Standortmarketing und Landeswerbung: Da wird von einer Minderheit eine generelle Streichung des Betrages empfohlen, von der anderen Minderheit wird das spezielle Gewicht, das der Standortwerbung zukommt, durchaus unterstrichen, aber es wird auf das ordentliche Budget verwiesen. Ich warne ebenfalls davor, hier von einem speziellen Effort in Bezug auf die Landeswerbung abzusehen. Hier liegt der Schlüssel, hier liegt der Multiplikator, der darüber entscheidet, ob wir aus diesem Anlass effektiv auch wirtschaftlich etwas herausholen oder nicht; verschiedene Votantinnen und Votanten haben darauf hingewiesen. Wie seinerzeit Korea und Japan bei der dortigen Fussball-Weltmeisterschaft sind auch wir in einem Zweiländerwettbewerb. Das kann befruchtend sein, es kann aber auch dazu führen, dass am Schluss das eine Land die Krone trägt und das andere ihm dazu verholfen hat.

Nun bin ich durchaus überzeugt, dass unsere Marketingfachleute in der Lage sind, dieses Land auf vernünftige Art und Weise, auch über die Fernsehkanäle, den Besuchern, den Matchbesuchern und zusätzlichen Touristen nachhaltig zu verkaufen. Das bedingt aber, dass der spezielle Effort mindestens auch von einer speziellen Massnahme begleitet wird. Die 10 Millionen Franken werden nie den ganzen [PAGE 298] Betrag ausmachen, der hierfür notwendig ist. Aber wir brauchen Mittel, um jetzt eine Anschubfinanzierung vorzunehmen, um jetzt die Koordination vorzunehmen, um jetzt die Projekte zu fördern, die genau von denjenigen Verbänden und Organisationen betreut und geführt werden, die Herr Amstutz hier zitiert hat, und um rechtzeitig bereit zu sein.

Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass es sich rechtfertigt, einen Betrag von 10 Millionen Franken zu sprechen. Wenn der Betrag gestrichen wird, ist das ein Eigentor. Wenn er allenfalls auf die anderen Budgets überwälzt wird, dann ist es nach unserer Auffassung doch ein Strafstoss gegen das eigene Tor. Und es könnte durchaus zum Eigentor werden, nämlich deswegen, weil diese Organisationen laufende Projekte haben, die sie dann zugunsten dieses speziellen Auftrages zurücknehmen müssten. Deshalb bin ich der Auffassung, dass Ihnen hier der Entwurf des Bundesrates mit den 10 Millionen Franken zu Recht vorgetragen wird.

Dann gibt es eine Reihe von Massnahmen, die eigentlich im engeren oder weiteren Sinne in die Sicherheitskonzeption gehören. Herr Lang, ich habe volles Vertrauen in unsere Polizeiorgane, und ich habe auch volles Vertrauen in die Fähigkeit und die Verhältnismässigkeit des Handelns unserer Polizeiorgane. Vieles, was wir hier besprechen, ist nicht zu besprechen, weil man es einsetzen will, sondern weil man notfalls gerade dann, wenn man verhältnismässig handeln muss, darauf zurückgreifen können muss. Die Nervosität wird dort zum Problem, wo keine Reserve mehr vorhanden ist. Das erste Prinzip der Polizei ist zweifellos nicht die Repression. Es geht darum, präventiv aktiv zu sein, allenfalls zu deeskalieren. Nötigenfalls müssen wir den Sicherheitskräften zum Schutz der Bevölkerung die Mittel in die Hand geben, um auch repressiv tätig zu werden - aber auch das verhältnismässig. Deshalb ist Ihre Optik hier, von vornherein auf das von den Städten und Kantonen verlangte Unterstützungsmittel der Armee zu verzichten und den Einsatz einzuschränken, unsachgemäss. Dies hiesse, dass die Kantone selber entsprechende Reserven schaffen müssten, und das ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Zum Ersten ist das im Luftraum schlichtweg nicht möglich. Zum Zweiten müssten diese Kapazitäten von aussen sehr teuer eingekauft werden; die Problematik der Kosten würde also unverhältnismässig steigen. Zum Dritten ist die Armee auch legitimiert, sowohl von der Verfassung wie vom Militärgesetz her, hier subsidiär im Einsatz zu stehen.

Auch bezüglich des Betrages von 5 Millionen Franken für die Finanzierung von Projekten und Massnahmen in der Schweiz ist ein Streichungsantrag respektive ein Kompensationsantrag gestellt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass dieser Betrag hier gerechtfertigt ist. Es wäre höchst problematisch, laufende Präventionsprojekte für ein Jahr zu unterbrechen und dann mit wesentlichen Mitteln wieder aufstarten zu müssen. Deshalb halten wir auch hier dafür, dass dieser Betrag gerechtfertigt ist.

Es gibt zudem einen Antrag Haering zu Absatz 1 Litera c. Ich stimme mit Frau Haering darin überein, dass es hier um ein ernsthaftes Problem geht. Es ist den Veranstaltern ebenfalls klar, dass diese Problematik im unmittelbaren Vorfeld und während des Anlasses zum Thema gemacht werden muss. Persönlich bin ich der Auffassung, dass das Anliegen - weil es mehrere derartige Massnahmen gibt - nicht direkt in diese Gesetzgebung aufgenommen werden müsste. Ob Sie es aber im Sinne der Antragstellerin allenfalls als ein Beispiel unter anderen aufnehmen wollen, überlasse ich Ihnen.

Schliesslich gibt es den Betrag von 4 Millionen Franken für die Kombitickets. Da verweise ich auf die verschiedenen Voten, in denen darauf hingewiesen worden ist, dass das nicht nur ein Ökologieproblem, sondern insbesondere auch ein Sicherheitsproblem ist. Denn das Problem bei derartigen Anlässen sind die grosse Zahl von Besucherinnen und Besuchern und die Steuerung der Personenströme. Alles, was Sie hier tun können - da spielen auch private Carunternehmen und anderes eine Rolle -, ist Folgendes: Nehmen Sie die Leute von der Strasse weg, und führen Sie sie direkt wieder in einen Raum, wo sie entsprechend beschäftigt werden können, oder direkt wieder an den Ausgangspunkt zurück. Der Bundesrat wird sich im gleichen Zusammenhang auch noch mit Nachtflugverbotsanpassungen und anderem zu befassen haben, weil auch das eine derartige Massnahme ist.

Diese 4 Millionen Franken haben aber noch einen anderen Effekt: Mit einem 36-Stunden-Generalabonnement, welches zur freien Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr an ein Spiel in der Schweiz und allenfalls auch in Österreich berechtigt, spielen wir dem Tourismus eigentlich eine Steilvorlage zu; denn wir bewirken damit, dass die Gäste eine oder mehrere Nächte länger in der Schweiz bleiben und auch vom touristischen Angebot Gebrauch machen - wenn Sie so wollen, zwei Fliegen auf einen Streich. Ich beantrage Ihnen auch hier, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Schliesslich geht es um die 10 Millionen Franken für den Assistenzdienst der Armee. Hier wird ein plafonierter Beitrag von 25,2 Millionen Franken beantragt - das betrifft die Armee plus das Grenzwachtkorps und die Bundespolizei. Hier wird von einer Minderheit eine Plafonierung beantragt. So, wie Herr Widmer diese Plafonierung hier begründet hat - er hat gesagt: "Ja, wenn es dann nötig ist, dürft ihr den Plafond auch überschreiten" -, stellt er implizit eigentlich auch den Antrag, dass man darauf verzichtet, denn dies ist ohnehin der Fall. Deshalb halte ich dafür, dass es nicht nötig ist.

Sicherheit - das hat schon der erste Teil unserer Diskussion gezeigt - ist letztlich nicht budgetierbar. Es nähme mich noch wunder, was das Parlament sagen würde, wenn die Sicherheitsorgane, wer es auch immer sei, im Zeitpunkt x sagte: Der Kredit ist ausgeschöpft, wir ziehen uns zurück. Insoweit gibt es hier immer Risiken; das ist nicht wegzudiskutieren, aber das liegt in der Natur der Sache. Deshalb halten wir dafür, dass dieser Betrag, nachdem ihn die Finanzkontrolle überprüft hat, gerechtfertigt ist, eine spezielle Plafonierung aber unnötig ist. Wenn Sie sie beschliessen sollten, nähme ich Kenntnis von der Meinung des Antragstellers oder des Erstunterzeichners, dass dieser Plafond bei speziellen Anlässen nicht ein sakrosankter Plafond sein wird.

Schliesslich zu den 10,5 Millionen Franken für die Deckung der Mehrkosten der Städte im Sicherheitsbereich: Hier weise ich darauf hin, dass das, gestützt auf die Autonomie der Kantone, gestützt auch auf ihre Polizeihoheit, Kosten sind, die von den Kantonen oder Städten zu tragen sind. Es war deshalb dem Bundesrat nicht möglich, diesen Betrag von sich aus hier einzusetzen. Allerdings - das sei ebenfalls zugestanden -: Das ist der Betrag, den wir bisher von den Städten erhalten haben, der auf einer konkreten Rechnung und Kontrolle durch die Polizeiorgane beruht und auch von der Finanzkontrolle getragen wird. Es ist also ein Betrag, der seine "Wasserdichtigkeit" bewiesen, den ersten Test überstanden hat. Ich beantrage Ihnen, davon abzusehen, diese Zusatzausgabe zu beschliessen, weil die Rechtsgrundlage auf Bundesebene nicht vorhanden ist.

Das Gleiche gilt erst recht für den Betrag von 17 Millionen Franken für die Standortpauschale. Hier kann ich Ihnen nicht mit Garantie sagen, wie die Zahl von 17 Millionen Franken genau zustande gekommen ist. Bei uns gingen sehr pauschale Beträge ein, die teils für Verkehrsmassnahmen, teils für andere Massnahmen reserviert wurden. Das Bundesamt für Verkehr bestätigt mir, dass wir keinen Rechtstitel haben, um zusätzlich im Verkehrsbereich tätig zu sein. Mir fehlte die Basis in der Gesetzgebung, um den Antrag, der mir gegenüber formuliert worden ist, auch in den Bundesrat zu tragen. Es ist richtig, dass wir in einem Gespräch darüber gesprochen haben, aber dieser politische Ausschuss ist mitnichten ein Gremium, das mit Mehrheiten entscheidet. Es wäre eine eigenartige Sache, wenn vier Städte zusammen mit dem Bund mit fünf Stimmen über die Kostenteilung diskutierten.

Die Städte haben von unseren kritischen Bemerkungen zur pauschalen Unterlegung des Betrages Kenntnis genommen und darum gebeten, das aufzunehmen. Ich habe ihre Bitte entgegengenommen, aber ich habe nie versprochen, das zum Antrag im Bundesrat zu machen. Auch ich bin letztlich an Gesetze gebunden und habe mich an die Möglichkeiten zu halten, die der Gesetzgeber mir gibt. Es ist durchaus in der Botschaft erwähnt, die Botschaft spricht darüber, aber [PAGE 299] ich gebe durchaus zu, dass das nicht ein Antrag des Bundesrates gewesen ist. Vielleicht ist es eine rhetorische Frage, die ich jetzt aufwerfe, wenn ich frage, ob der Bundesrat dem Antrag dann auch zugestimmt hätte. Letztlich ist es eine "Phantomsdiskussion".

Schliesslich ein Letztes: Auch bezüglich der 7 Millionen Franken für die Projektkosten beantrage ich Ihnen Zustimmung. Wir haben diesen Betrag speziell überprüfen lassen: Wir haben einerseits von aussenstehenden Spezialisten, welche die ganze Projektorganisation überprüft haben, die Bestätigung erhalten, dass dieser Betrag realistisch ist. Wir haben diesen Betrag andererseits der Finanzkontrolle zur Prüfung vorgelegt, und auch von ihr wurde uns empfohlen, diese "Reservation" vorzunehmen. Auch wurde uns empfohlen, transparent und korrekt mit Zahlen vor das Parlament zu gehen. Dies hat dazu geführt, dass der Bundesrat dem auch zugestimmt hat.

Ich beantrage Ihnen, bei der Beschlussfassung des Bundesrates zu bleiben.