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Tschuppert Karl · Nationalrat · 2000-09-25

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-25

Wortprotokoll

Ursprünglich waren es drei Gründe, die das Büro veranlassten, eine Anpassung der parlamentarischen Entschädigung vorzunehmen:

1. Seit 1990 wurde keine Teuerung ausgeglichen.

2. Die Parteisekretäre der Bundesratsparteien stellten ein Gesuch um Erhöhung der Fraktionsbeiträge.

3. Infolge der Liberalisierung der Post musste eine Lösung bezüglich der Pauschalfrankatur ab 1. Januar 2001 gefunden werden.

Der dritte Punkt konnte in der Zwischenzeit befriedigend geregelt werden, so dass wir über diesen Punkt heute nicht diskutieren müssen.

Zu Punkt 1, parlamentarische Entschädigung: Die uns Mitgliedern der eidgenössischen Räte als Entlöhnung unserer Arbeit ausbezahlten Entschädigungen wurden seit 1990 nicht mehr erhöht.

Zu Beginn der Legislatur vor vier Jahren wurde in den Büros bereits eingehend über eine Erhöhung diskutiert, weil schon damals eine Anpassung an die Teuerung gerechtfertigt gewesen wäre. Artikel 14 Absatz 1bis des Entschädigungsgesetzes sieht nämlich vor, dass die Höhe der einzelnen Entschädigungen in der Regel jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode durch die Ratsbüros überprüft und eventuell angepasst werden müssen. Angesichts der schwierigen Konjunkturlage und des Zustandes der Bundesfinanzen ist vor vier Jahren auf eine Anpassung der Jahresentschädigung und des Taggeldes verzichtet worden.

Seit der Anpassung des Taggeldes von 1990 ist der Konsumentenpreisindex bis Juli 2000 um 19,6 Prozent angestiegen, was eine Erhöhung von 59 Franken begründen würde. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Jahresentschädigung von 12 000 Franken für die Vorbereitung der parlamentarischen Arbeiten seit Anfang 1988 nicht mehr ausgeglichen wurde. Ein Ausgleich der seither ausgewiesenen Teuerung von 33,6 Prozent würde einer jährlichen Erhöhung von immerhin gut 4000 Franken, oder anders ausgedrückt, einer Erhöhung der durchschnittlich ausbezahlten Taggelder um rund 40 Franken entsprechen.

Damit begründet die Teuerung auf der als Arbeitseinkommen steuerbaren Entschädigung eine Erhöhung des Taggeldes um 100 Franken. Das Büro beantragt Ihnen, im Augenblick nur das Taggeld zu erhöhen.

Die Präsidenten bzw. Präsidentinnen von National- und Ständerat erhalten eine Präsidialzulage von 20 000 Franken, die Vizepräsidenten bzw. -präsidentinnen eine solche von 5000 Franken als Ersatz für die Auslagen und Spesen, die ihnen aus diesem Amt erwachsen. Auch diese Entschädigung ist seit 1988 unverändert, also nie angepasst worden. Seit dieser Festsetzung ergäbe sich auch eine Teuerung von rund 33 Prozent.

Sie sehen aber, dass wir vorschlagen, diese Saläre zu verdoppeln, was natürlich mehr als die 33 Prozent der Teuerung ausmachen wird; das Büro ist der Meinung, dass bei der Entschädigung zu berücksichtigen ist, dass die Beanspruchung durch die Präsidialfunktionen stark zugenommen hat. Deshalb schlägt es Ihnen vor, diese Zulagen zu verdoppeln.

Zur Anpassung der Beiträge an die Fraktionen: Im Juli dieses Jahres haben die Generalsekretäre der CVP, SP, SVP und FDP einen Antrag auf eine erneute Anpassung der Fraktionsbeiträge unterbreitet. Sie wissen vielleicht noch: Das Parlament hat den Fraktionen 1999 nur die aufgelaufene Teuerung von 1993 bis 1999 ausgeglichen. Die Sekretäre verweisen in ihrem Gesuch neu auf eine Studie des Schweizerischen Institutes für Politikwissenschaft der Universität Bern vom 26. Juli letzten Jahres über die Parteienförderung in der Schweiz. Die Studie zeigt auf, dass die mit dem Parlamentsbetrieb für die Öffentlichkeit anfallenden Kosten durch die öffentliche Hand und nicht durch die Parteien finanziert werden sollten.

Die Bundesratsparteien beantragen deshalb, die Fraktionsbeiträge - also die Grundbeiträge und den Beitrag pro Mitglied - zu erhöhen. In allen Parteien besteht heute die gleiche transparente Rechnungslegung, die jederzeit eingesehen werden kann. Die finanzielle Mehrbelastung des Bundes beträgt für diesen Bundesbeschluss 3,78 Millionen Franken.

Namens des Büros beantrage ich Ihnen, diesem Bundesbeschluss zuzustimmen. Zudem verweise ich auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. September, die auf Ihrem Pult aufliegt.

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