Fasel Hugo · Nationalrat · 2006-03-20
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2006-03-20
Wortprotokoll
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich mich kurz fassen, damit wir auch das noch vor 19 Uhr behandeln können. Die Mehrheit, die die Streichung von Absatz 4 vorschlägt, bezieht sich grundsätzlich auf das Konzept der Freiwilligkeit. Nachdem nun die Freiwilligkeit wegfällt und das bundesrätliche Konzept gewählt wurde, geht es hier um die Frage, was im folgenden Fall zu tun ist: Die IV-Stelle verlangt von der versicherten Person, dass sie bereit ist, dass Arbeitgeber und Leistungserbringer die notwendigen Auskünfte freigeben. Wenn nun die versicherte Person dazu nicht bereit ist, was geschieht dann?
Der Antrag der Minderheit II (Hassler), der nachher begründet wird, stellt dieses Handeln unter Strafe. Der Bundesrat geht hier in der Logik seines Konzeptes einen sinnvolleren Weg. Er schlägt vor, dass dann ein Arzt der IV die notwendigen Auskünfte unter Einhaltung der Diskretion - sagen wir es einmal pauschal so - einholen kann.
Nachdem wir vorhin für das bundesrätliche Konzept gestimmt haben, lade ich Sie im Namen der Minderheit I ein, ebenfalls weiterhin dem Bundesrat zu folgen.