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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2006-03-20

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-20

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion unterstützt beim ganzen Artikel 3b die Kommissionsmehrheit und lehnt alle Minderheitsanträge ab.

Der Minderheitsantrag I zu Absatz 1 verlangt, dass der Betroffene seine Einwilligung zur Früherfassung geben muss. Die Folge davon wäre, dass jemand, der seine Einwilligung nicht gibt, nicht in die Früherfassung kommen wird. Damit würden wir das Instrument der Früherfassung und generell das Hauptziel der Revision, die Verrentung zu reduzieren, unterlaufen. Wir würden nämlich gerade jene wenigen Versicherten schützen, welche möglicherweise primär eine IV-Rente und nicht eine Weiterbeschäftigung anstreben. Das wollen wir nicht. Die meisten der betroffenen Menschen wollen arbeiten, wollen eine Arbeitsstelle und haben ein Interesse, dass sie bei ihren Bemühungen unterstützt werden und dass sich die involvierten Personen und Stellen für sie einsetzen. Das gilt vor allem auch für psychisch kranke Menschen, welche oft Mühe und Hemmungen haben, über ihre Krankheit zu sprechen.

Die Minderheit II will eine Meldepflicht einführen; damit sollen möglichst keine Versicherten durch die Maschen fallen. Der Vorschlag mag gut gemeint sein, ist allerdings datenschutzrechtlich problematisch und brächte grösste Probleme im Vollzug. Was passiert z. B. mit einer Familie, welche einen Angehörigen nicht meldet, oder welche Sanktionen haben Arbeitgeber im Falle der Verletzung dieser Meldepflicht zu erwarten? Eine Verpflichtung ohne Sanktionen bringt nichts; in diesem Fall würde sie mehr Probleme schaffen, als dass sie Lösungen bringen kann, und das würde nicht zum Ziel der Früherfassung führen. Wir unterstützen die Kommissionsmehrheit, welche den Berechtigten ein Melderecht gibt.

Bei Absatz 3 sind wir wieder mit der gleichen Begründung gegen den Antrag der Minderheit I, nämlich dass wir keine Einwilligung einholen wollen. Wir wollen jedoch gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit, dass die betroffene Person vor der Meldung informiert wird. Es ist fair und korrekt, wenn diese Information vor der Meldung erfolgt.

Bezüglich Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit unterstützen wir auch die Kommissionsmehrheit. Es ist sachgemäss, diese Frist in einer Verordnung durch den Bundesrat regeln zu lassen und nicht im Gesetz. Gesetzliche Fristen sind immer starr. Es mag in einzelnen Fällen sachgerecht und angemessen sein, dass eine Meldung erst nach zwölf Wochen erfolgt, es kann in einzelnen Fällen aber eben auch richtig sein, eine Meldung früher zu machen. Der Bundesrat hat eher die Möglichkeit, solche Fristen je nach Bedarf und Erfahrungen mit dem Gesetz anzupassen.

Zusammenfassend wird die CVP-Fraktion immer die Kommissionsmehrheit unterstützen; ich bitte Sie, dies auch zu tun.