AB 63650
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-20
Wortprotokoll
Die Invalidenversicherung steht vor sehr grossen Herausforderungen. Seit einigen Jahren steigt die Anzahl der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger massiv an. Dies bringt sowohl soziale als auch finanzielle Probleme mit sich. Die sozialen Probleme sind darin begründet, dass immer mehr und immer jüngere Personen vom Erwerbsleben ausgeschlossen sind. Auf der finanziellen Seite vermögen die Einnahmen seit längerer Zeit nicht mehr mit den wachsenden Ausgaben Schritt zu halten. Die jährlichen Defizite von mehr als 1,5 Milliarden Franken haben besorgniserregende Ausmasse angenommen. Die Verschuldung hat mittlerweile 8 Milliarden Franken erreicht. Das sind untrügliche Anzeichen, die uns zum Handeln zwingen.
Der desolate Zustand der IV mit den stark zunehmenden Renten hat verschiedene Ursachen. Es besteht sicher ein Zusammenhang mit der jeweiligen Arbeitslosenquote. Weiter macht uns allen die erschreckende Zunahme der psychischen Krankheiten auch bei jungen Leuten Sorgen. Es ist auch festzustellen, dass bei der IV der Anteil an Krankheiten gegenüber den Unfällen ganz allgemein zugenommen hat: 80 Prozent der IV-Leistungen werden durch Krankheiten ausgelöst und nur noch 20 Prozent durch Unfälle oder Geburtsgebrechen. Zunehmend haben wir auch eine veränderte Altersgliederung der Bevölkerung. Das führt auch bei der IV zu einem Ausgabenwachstum.
Ein entscheidender Faktor, der meines Erachtens zu wenig thematisiert wird, besteht darin, dass die Zunahme der Rentenquoten weniger ein versicherungstechnisches als vielmehr ein gesellschaftliches Problem darstellt. Die Lebensgewohnheiten haben sich seit der Einführung der Invalidenversicherung stark verändert. Die psychischen Belastungen sind gestiegen, aber auch die Belastbarkeit der Personen ist vielfach nicht mehr ausreichend; auch die Belastung der Personen am Arbeitsplatz hat zugenommen. Zu viele Personen, die aus irgendeinem Grund aus dem Erwerbsleben ausscheiden, landen bei der IV und werden zu IV-Rentenbezügern. Genau hier müssen wir ansetzen.
Dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" muss unbedingt wieder stärker nachgelebt werden. Dazu braucht es verschiedene Massnahmen. Grundsätzlich muss versucht werden, alles Zumutbare für die Wiedereingliederung einer versicherten Person zu unternehmen. Eigentlich sollten wir nicht von Wiedereingliederung sprechen, sondern von der Verhinderung einer Ausgliederung. Dazu braucht es eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Amtsstellen wie den kantonalen IV-Stellen, den regionalen ärztlichen Diensten, den Arbeitslosenversicherungen, den Krankenversicherungen und den Sozialämtern. Das Ziel der gemeinsamen Betreuung einer versicherten Person mit Schwierigkeiten am Arbeitsplatz muss es sein, die Person im Erwerbsleben halten zu können. Dazu braucht es eine Früherkennung und Früherfassung der Schwierigkeiten, dann aber auch die Einleitung von geeigneten Interventionsmassnahmen, um die berufliche Ausgliederung zu verhindern.
Die SVP-Fraktion begrüsst daher eine Erweiterung der Eingliederungsmassnahmen. Im Gegenzug unterstützen wir aber auch ausdrücklich die Einschränkung des Zugangs zu einer IV-Rente. Es soll nur dann Anspruch auf eine Rente bestehen, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt werden kann.
Unbedingt erforderlich ist auch eine verstärkte Mitwirkungspflicht der Versicherten. Sie müssen bei den zu treffenden Abklärungen zur Mitarbeit angehalten werden. Dabei gilt es, die richtigen Anreize zu setzen, damit die Versicherten motiviert sind, im Erwerbsleben zu bleiben. Es muss für sie interessanter sein, am Arbeitsplatz zu bleiben als auf den Bezug einer IV-Rente zu zielen.
Weiter müssen auch negative Anreize im Zusammenhang mit der Eingliederung korrigiert werden. Das heutige [PAGE 325] IV-System kann zur paradoxen Situation führen, dass gesundheitlich beeinträchtigte Personen nach Eintritt der Invalidität finanziell besser dastehen als vorher. Das darf nicht sein. Unter solchen Umständen hat niemand Interesse, im Erwerbsleben zu bleiben. Diese negativen Anreize sind zu eliminieren.
Weiter kommen wir nicht um einzelne Sparmassnahmen herum, um die IV finanziell wieder ins Lot zu bringen. So ist es verantwortbar, den Karrierezuschlag und auch die laufenden Zusatzrenten zu streichen.
Die SVP-Fraktion war immer der Meinung, dass die anstehende Gesetzesrevision und die Finanzierungsfrage der IV getrennt behandelt werden müssen. Zuerst gilt es, eine griffige Gesetzesrevision vorzunehmen, um das Rentenwachstum einzudämmen. Die finanzielle Situation der IV muss durch die Gesetzesrevision nachhaltig verbessert werden. Erst dann kann die Finanzierungsthematik an die Hand genommen werden.
Für die SVP-Fraktion stimmt die Richtung der 5. IV-Revision. Aber wir zweifeln daran, ob die vorgesehenen Massnahmen ausreichen, um die IV nachhaltig wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Wir rechnen damit, dass wir uns in Bälde mit einer 6. IV-Revision zu befassen haben.
Wir sind selbstverständlich für Eintreten auf die Vorlage. Wir wollen die Invalidenversicherung wieder auf ein gesundes Fundament stellen. Dazu braucht es diese Gesetzesrevision. Daher sind sowohl der Nichteintretensantrag als auch der Rückweisungsantrag Huguenin abzulehnen.