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Schenker Silvia · Nationalrat · 2006-03-20

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-20

Wortprotokoll

Wir stehen als Behandlungsteam am Bett der Patientin Invalidenversicherung. Sie ist ganz offensichtlich krank; darin sind wir uns einig. Die Symptome sind rasch beschrieben: Es gibt eine grosse Zahl von Leistungsbezügerinnen und -bezügern, und dem stehen zu knappe finanzielle Mittel gegenüber. Die Invalidenversicherung beugt sich unter einer immer grösser werdenden Last von Schulden. Wenn wir nicht geeignete Massnahmen in die Wege leiten, droht der Zusammenbruch.

Der Bundesrat hat der Patientin eine Behandlung verordnet, die aus zwei Teilen besteht: einer ausgabenseitigen materiellen Revision und einer Finanzierungsvorlage. Was Ihnen heute zur Beratung vorliegt, ist jedoch nur ein Teil der verordneten Therapie. Wir werden in den nächsten Tagen über Leistungsabbau, erschwerten Rentenzugang und verschärfte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Versicherten sprechen und entscheiden. Die Finanzierungsvorlage hingegen ist nicht traktandiert und wurde von der Kommission auch noch nicht behandelt. Die Patientin Invalidenversicherung und vor allem die Betroffenen wissen also noch nicht, ob die dringend notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel zur Entschuldung und für die laufende Finanzierung tatsächlich bewilligt werden. Diese Tatsache löst Befürchtungen und Skepsis aus. Zu einer so einseitigen Revision kann die SP im Interesse der Betroffenen auf keinen Fall Hand bieten.

Die materielle Revision will, so steht es in der Botschaft, einerseits dem schon lange gültigen Grundsatz "Eingliederung vor Rente" zum Durchbruch verhelfen. Andererseits soll die materielle Revision massive Einsparungen bringen. Erreichen will die IV diese Ziele, indem sie sehr viel früher als heute mit Betroffenen in Kontakt kommt. Mit der Früherfassung, der Möglichkeit zur Frühintervention und den Integrationsmassnahmen soll die Invalidenversicherung das Instrumentarium erhalten, die Eingliederung zu unterstützen oder, noch besser, die Ausgliederung zu verhindern. Diesen Teil der Revision begrüssen wir.

Dennoch stellen sich aus unserer Sicht einige Fragen, vor allem in Bezug auf die Schnittstellen mit anderen Versicherungen und der Sozialhilfe. Massnahmen, welche die Arbeitgeberseite verpflichtend in die Aufgabe der Eingliederung einbeziehen, fehlen in der Vorlage gänzlich. Damit sind die guten Absichten der Revision grundsätzlich infrage gestellt. Integration ist kein einseitiger Prozess: Integration in die Arbeitswelt kann nur dann erfolgen, wenn die Arbeitswelt willens und bereit ist, Menschen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit aufzunehmen und zu behalten. Zum Einbezug der Arbeitgebenden gibt es eine Reihe von Minderheitsanträgen. Wir werden in der Detailberatung noch auf diese zurückkommen.

Ein Abbau ist bei den jungen Rentnerinnen und Rentnern geplant. Ihre Renten sollen inskünftig nur noch auf der Basis der erzielten Einkommen errechnet werden. Es wird nicht mehr, wie es heute der Fall ist, eine mögliche Lohnentwicklung mit einbezogen. Diese Massnahme führt dazu, dass die jungen Rentnerinnen und Rentner weit von einer existenzsichernden Rente entfernt sind und in den meisten Fällen Ergänzungsleistungen beziehen müssen. Das bedeutet, dass es zu einer reinen Verschiebung der Kosten hin zu den Kantonen kommt. Ein Abbau ist auch bei den Ehepartnerinnen und -partnern von Behinderten geplant. Der Erhalt des Besitzstandes, wie er anlässlich der 4. IVG-Revision versprochen wurde, soll gestrichen werden. Weder der Bundesrat noch die Mehrheit der Kommission wollen sich heute an jenes Versprechen erinnern.

Die geplante Anpassung des Invaliditätsbegriffs soll den Zugang zur Rente erklärtermassen erschweren. Die Anpassung des Begriffs führt dazu, dass Menschen mit schwankenden Krankheitsverläufen massiv benachteiligt sind.

Abbaumassnahmen, erschwerter Rentenzugang, Sanktionen und keine verbindlichen Zusagen betreffend Finanzierung: eine ungeniessbare Therapie! Die Vorlage zur materiellen Revision und die Finanzierungsvorlage müssen zwingend miteinander verknüpft werden. In dieser Frage bestand in den Gesprächen der Bundesratsparteien Konsens. [PAGE 324] Wir von der SP bleiben auch heute bei dieser Aussage. Unsere Minderheitsanträge sollen in den entscheidenden Punkten Verbesserungen bringen. Ich bitte Sie, diese ernsthaft zu prüfen und zu unterstützen.

Die Grenze zwischen Krankheit und Gesundheit verläuft in vielen Fällen fliessend. Die Grenze zwischen Erwerbsfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit kann meistens nicht exakt gezogen werden. Wir wissen alle nicht, ob wir nicht selber einmal in die Situation kommen, dass wir Leistungen der Invalidenversicherung beziehen müssen. Wir sollten uns darum bemühen, die Versicherung so zu gestalten, dass sie dem gerecht wird, was sie zu sein hat, nämlich eine Versicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Und dass sie den Betroffenen mit dem grösstmöglichen Respekt begegnet, genauso, wie wir behandelt werden wollen, wenn wir gesund sind, und noch viel mehr dann, wenn wir krank sind.