Bruderer Pascale · Nationalrat · 2006-03-20
Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-20
Wortprotokoll
Ich präsentiere Ihnen die Minderheit I (Guisan), und ich bitte Sie, dieser zu folgen. An dieser Stelle und auch für meine künftigen Voten in dieser Debatte möchte ich auch gleich meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Präsidentin der schweizerischen Stiftung Pro Mente Sana, die sich für die Interessen von Menschen mit psychischen Behinderungen und Krankheiten einsetzt.
Die Zunahme der IV-Renten aufgrund psychischer Erkrankungen sind bekanntlich - wir haben es beim Eintreten [PAGE 330] gehört - einer der vielen Auslöser dieser 5. IV-Revision. Insofern macht es auch Sinn, die neuen Instrumente insbesondere auch auf ihre Tauglichkeit im Falle dieser Personengruppe zu überprüfen.
Wir befinden uns hier bei der Früherfassung, einem neuen Element, einem Element, welches den Zweck einer frühzeitigen Wiedereingliederung verfolgt bzw. nach Möglichkeit eine Ausgliederung verhindern soll. Dabei soll so früh wie möglich mit jenen Personen in Kontakt getreten werden, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Die IV-Stellen beurteilen dann, ob Massnahmen zur Erhaltung des bestehenden Arbeitsplatzes notwendig sind bzw. ob Interventionen seitens der IV nötig sind.
Auch die Minderheit I unterstützt diese "Back to work"-Strategie, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Die berufliche Eingliederung einer Person, die an einer länger dauernden Krankheit leidet, verspricht klar mehr Erfolg, wenn die Begleitung und die Betreuung zu einem früheren Zeitpunkt als heute einsetzen. Eine der gravierendsten Schwachstellen der Invalidenversicherung heute ist gerade die Tatsache, dass die beruflichen Eingliederungsmassnahmen oft erst ein bis gar zwei Jahre nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit greifen.
Wie sieht nun aber diese Früherfassung ganz konkret aus? Wenn der Bundesrat in der Botschaft festhält, das System der Früherfassung solle auf Freiwilligkeit basieren, so können wir ihm dabei voll und ganz zustimmen. Es soll keine Meldepflicht bestehen, sondern bloss ein Melderecht. Das ist absolut richtig. Denn lange nicht jede Arbeitsunfähigkeit von einigen Wochen führt auch zu einer lange andauernden Erwerbsunfähigkeit. Es wäre also nicht zu verantworten, einfach alle Personen, die wegen einer Krankheit zeitweise in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, bereits als potenziell invalide anzusehen und so auch zu stigmatisieren. Ausserdem wäre das mit einem ausserordentlich teuren Aufwand, ja mit einem eigentlichen administrativen Leerlauf verbunden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie dringend, die Minderheit II (Hassler) abzulehnen.
Doch auch die Mehrheit hält sich nicht an die Vorgabe, das Modell der Früherfassung auf der Freiwilligkeit aufzubauen, und uns scheint das doch ein grosser, ein folgenschwerer Konstruktionsfehler zu sein. Gemäss Mehrheitsantrag soll eine Person auch gegen ihren Willen zur Früherfassung angemeldet werden können, und zwar durch eine ganze Reihe von Personen. Sie sehen diese aufgelistet in Absatz 2 von Artikel 3b, in den Buchstaben a bis k. Fazit: Der Grundsatz der Freiwilligkeit wird dabei massiv infrage gestellt. Ich würde sogar sagen: Dieser Grundsatz wird über Bord geworfen.
Unsere Minderheit hält ein solches Vorgehen ohne das Einverständnis und damit wohl auch ohne die Mitarbeitsfähigkeit respektive -möglichkeit der betroffenen Personen aus folgenden zwei Gründen für fragwürdig:
Erstens weiss die betroffene Person in der Regel selber am besten, wann der richtige Moment für die Inanspruchnahme von Dritthilfe gekommen ist. Der Verlauf einer Krankheit genauso wie die Heilchancen dank einer laufenden Behandlung sind ja oft nicht definitiv absehbar. Nehmen wir z. B. den Fall einer krebskranken Person oder eines psychisch kranken Menschen. Berufliche Massnahmen können darum in manchen Fällen eben auch verfrüht sein, ja, sie können gegebenenfalls auch einmal falsch sein. Kurz: Es macht keinen Sinn, und es ist nicht erfolgversprechend, eine Person gegen ihren Willen zur Früherfassung zu melden.
Zweitens - und genauso wichtig -: Eine berufliche Eingliederung kann immer nur dann gelingen, wenn die betroffene Person selber aus Überzeugung heraus motiviert ist, an Massnahmen mitzuwirken. Wie es in betrieblichen Absenzenmanagementsystemen ja der Fall ist, sollte auch hier die Zustimmung der versicherten Person eingeholt werden, bevor die Meldung zur Früherfassung erfolgt. Wir versprechen uns sonst leider wenig Erfolg von diesem ganzen Ablauf "Früherfassung, Frühintervention, Integrationsmassnahmen".
Ich bitte Sie, der Minderheit I (Guisan) zuzustimmen.