Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2006-03-20
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-20
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion bittet Sie hier, der Mehrheit zu folgen und beide Minderheiten abzulehnen. Die Früherfassung ist ein wichtiger Faktor dieser 5. Revision, aber sie muss klappen. Die Wege müssen klar sein, überdacht und dürfen keine Lücken haben. Wir sind für einfache Wege ohne die ausdrückliche Zustimmung der versicherten Person, wie sie die Minderheit I fordert. Wir wollen aber auch keine festgeschriebene Frist von zwölf Wochen im Gesetz oder die namentliche Verpflichtung des Umfeldes, wie es die Minderheit II verlangt, weil es in gewissen Fällen mehr Flexibilität braucht. Es gibt auch Krankheiten, da wird es bereits nach acht Wochen klar, dass hier ein IV-Fall entstehen kann. Es gibt andere, bei denen dauert es vier oder fünf Monate.
Wir stimmen der Früherfassung, der Frühintervention zu. Noch nicht überzeugend gelöst sind für uns die Schnittstellen zur Krankentaggeldversicherung. Da muss ganz sicher im Hinblick auf die Diskussion im Ständerat von der Verwaltung noch nachgebessert werden. Das neue System wird kosten. Das Gesetz schreibt die Früherfassung als Weg für eine Systemänderung vor und nicht einfach für ein paar Pilotprojekte; deshalb muss hier jeder Schritt der Früherfassung noch besser abgeklärt werden.
Das Hearing, das wir in der Kommission zu diesem Thema hatten, hat deutlich gezeigt - und das ist sehr erfreulich -, dass mit einer konsequenten Früherfassung sehr viele Betroffene wieder in den erlernten Beruf zurückgeführt werden können oder den Arbeitsplatz eine Zeit lang auch mit reduziertem Einsatz behalten können oder intern eine andere Stelle erhalten. Das Hearing hat aber auch gezeigt - und das war wirklich ärgerlich -, dass eine Früherfassung eigentlich mit den heutigen gesetzlichen Regelungen schon sehr gut möglich gewesen wäre. Sie wurde aber nur von der Suva, einzelnen Privatversicherungen und ein paar wenigen IV-Stellen angepackt. Auch die Verwaltung hat in früheren Jahren gar nichts unternommen, um hier die Ausführenden der IV zu motivieren, bei der Früherfassung und Eingliederung vermehrt tätig zu werden.
Alle wissen, dass eine Person, die ein Jahr lang wegen Krankheit oder wegen eines Leidens dem Arbeitsplatz fern war, auch mit viel gutem Willen in den meisten Fällen nicht mehr an ihre frühere Tätigkeit anknüpfen kann. Unser Versicherungsnetz lässt es zwar zu, dass praktisch niemand finanziell gross Schaden leidet, aber die Folgen für den Versicherten - aber auch für die Arbeitgebenden - kommen erst danach. Die Fertigkeiten und Fähigkeiten lassen sehr schnell nach. Häufig kann auch mit Korrekturen am Arbeitsplatz oder im unmittelbaren Umfeld der oder des Betroffenen ein IV-Fall verhindert werden. Hier muss sich zunächst eine Haltung der Gesellschaft ändern. Und wenn es eine gesetzliche Auflage braucht, dann schaffen wir diese, aber sie muss korrekt sein.
Wenn ich jetzt dreimal betont habe, dass das, was hier steht, nicht korrekt ist, möchte ich es noch verdeutlichen. In Artikel 3b Absatz 1 steht in der deutschsprachigen Version ganz klar: "Zur Früherfassung einer versicherten Person werden .... gemeldet." Es wird "gemeldet"; das ist für mich eine Pflicht, es wird so gemacht. Wenn Sie die französischsprachige Version anschauen, dann sehen Sie, dass das dort heisst: "Le cas d'un assuré peut être communiqué" - man kann ihn melden. Das sind zwei ganz verschiedene Aussagen. Hier muss der Ständerat noch Klarheit schaffen, welche Version gelten soll. Es ist nicht die einzige Differenz in diesem Gesetz in Bezug auf die Sprachen. Ich bitte den Bundesrat, hier wieder ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, weil solche Dossiers keine fundamentalen Verschiedenheiten ertragen.
Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, hier den Antrag der Mehrheit zu unterstützen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.