Baumann Stephanie · Nationalrat · 2000-09-25
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-25
Wortprotokoll
Es ist bereits gesagt worden: Wir haben hier noch eine Pendenz aus den Beratungen über die bilateralen Verträge abzutragen.
Sie erinnern sich vielleicht: Beim Abkommen über die Personenfreizügigkeit waren die Räte nicht einverstanden mit dem bundesrätlichen Vorschlag, dass die Kantone für die Durchführung der Prämienverbilligung für Versicherte mit Wohnort in einem EU-Staat zuständig sein sollten. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine zweckmässigere Lösung vorzulegen, was er nun auch getan hat.
Der Bund übernimmt einen Teil der neuen Verpflichtungen, nämlich die Prämienverbilligung für Bezüger und Bezügerinnen einer schweizerischen Rente, weil die Rentner und Rentnerinnen keinen aktuellen Bezug zu einem Kanton mehr haben.
Die Versicherten jedoch, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen, die so genannten Grenzgänger und Grenzgängerinnen, haben sehr wohl einen aktuellen Bezug zu einem Kanton; zu dem Kanton nämlich, in dem sie arbeiten. Es ist ja auch dieser Kanton, der ihnen eine Bewilligung ausstellt. Deshalb drängt es sich auf, dass die Kantone für diese Kategorie von Versicherten die Prämienverbilligung durchführen, wie sie es auch für die in ihrem Hoheitsgebiet wohnhaften Versicherten tun.
Wir waren uns in der Kommission sehr wohl bewusst, dass mit dieser Regelung eine neue und nicht immer ganz einfache Aufgabe auf die Kantone zukommen wird. Wir sind aber - nach intensivster Diskussion - zum Schluss gekommen, dass die Kantone jetzt zwingend in diesen sauren Apfel beissen müssen, wenn wir nicht das ganze System der Prämienverbilligung umkrempeln wollen.
Die Kantone haben sich in der Vergangenheit ja mit Erfolg dafür gewehrt, dass die Abwicklung der Prämienverbilligung in ihre Kompetenz fällt; sie haben sich auch dafür gewehrt, dass sie das Verfahren möglichst frei wählen und ihren eigenen kantonalen Gegebenheiten anpassen können.
Wir von der SP-Fraktion hätten übrigens in diesem Bereich sehr gerne eine einheitlichere Bundeslösung gesehen oder noch besser: ein sozialeres System der Prämienerhebung, das die nachträgliche Verbilligung obsolet machen würde.
Es geht aber heute nicht darum, irgendwie Rache an den Kantonen zu üben, es geht vielmehr darum, denjenigen Personen, die sich aufgrund des Freizügigkeitsabkommens neu in der Schweiz versichern können, auch die ihnen zustehende Prämienreduktion zu gewähren, und dies mit einer möglichst einfachen Regelung.
Wir befinden heute über die gesetzliche Grundlage, und wir können - das ist bereits gesagt worden - verschiedene Wünsche der Kantone bezüglich Vollzug hier und heute nicht aufnehmen. Wir waren uns aber bereits in der Kommission einig, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung eng mit den Kantonen zusammengearbeitet werden soll. Wir wissen auch, dass sich erst mit der Zeit zeigen wird, wo die konkreten Durchführungsprobleme liegen könnten, und wir haben deshalb in der Kommission ein Postulat formuliert, das der Bundesrat entgegenzunehmen bereit ist. Der Bundesrat wird uns in zwei Jahren einen Bericht über die Umsetzung dieser KVG-Revision vorlegen, damit wir gegebenenfalls, wenn sich Schwierigkeiten zeigen sollten, reagieren könnten.
Die SP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt dieser Vorlage zu, so wie sie aus dem Ständerat gekommen ist.