Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-03-20
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-20
Wortprotokoll
Frau Vermot hat ja mehrere Fragen gestellt. Diese hier betrifft die Konvention des Europarates gegen den Menschenhandel.
Die beiden ersten Fragen, wann die Schweiz diese Konvention unterschreiben wird und wann die Ratifizierung erfolgt, beantworte ich gemeinsam. Die Konvention des Europarates gegen den Menschenhandel wurde im Mai 2005 verabschiedet und anlässlich des Gipfeltreffens des Europarates zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Schweiz hatte sich an der Ausarbeitung aktiv beteiligt. Sie hat den Vertrag bislang jedoch nicht unterzeichnet, weil in der Schweiz internationale Verträge praxisgemäss nur dann unterzeichnet werden, wenn auch die Ratifizierung sichergestellt ist. Das ist eine andere Praxis als in anderen Ländern, wo oft Verträge unterzeichnet werden, bevor klar ist, ob die Ratifizierung sichergestellt ist. Die Ratifizierung erfolgt dann sehr lange nicht oder überhaupt nicht. Zurzeit wird im vorliegenden Fall geprüft, ob die Ratifizierung sichergestellt werden kann. Sie haben selbst erwähnt, dass 25 Staaten die Konvention unterschrieben haben, im Gegensatz zur Schweiz, aber keiner dieser Staaten sie ratifiziert hat.
Die Konvention berührt verschiedene Bereiche, nämlich das Strafrecht, die Opferhilfe, die Sozialfürsorge, das Ausländerrecht, die strafprozessualen Rechte und Pflichten, den ausserprozessualen Zeugenschutz sowie das Bildungswesen und die kantonalen Gewerbeordnungen. Wenn man all diese Gebiete aufteilt, sieht man, dass der Vollzug der Konvention zu einem wesentlichen Teil kantonale Gesetzgebung berührt. Das Bundesamt für Polizei prüft deshalb gegenwärtig, welche Auswirkungen und welche Änderungen eine allfällige Ratifikation der Konvention zur Folge haben könnte.
Die Umfrage bei den mit dem allfälligen Vollzug betrauten staatlichen Stellen von Bund und Kantonen wird bis zum Sommer 2006 ausgewertet werden. Dann muss entschieden werden, ob man gewillt ist, die durch die Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention notwendig gewordenen Änderungen einzugehen oder nicht. Wenn man der Meinung ist, dass man dies tut, und die Kantone auch der Meinung sind, dass sie dies tun, und eine Ratifikation möglich oder sehr wahrscheinlich ist, wird die Unterzeichnung durch den Bund erfolgen.
Ich komme zur Antwort auf Ihre dritte Frage: Ist der Bundesrat bereit, den Opferschutz so rasch als möglich zu realisieren? Die Bekämpfung des Menschenhandels ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Er hat bereits im Hinblick auf die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention und des Uno-Zusatzprotokolls gegen Menschenhandel sowie unabhängig von internationalen Vertragswerken verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen. Die Schweiz erfüllt dadurch schon heute die wichtigsten der von der Konvention des Europarates gegen den Menschenhandel verfolgten Anliegen. Insbesondere wird das neue Ausländergesetz die Möglichkeit für Ausnahmen bringen. Es sieht die Möglichkeit zur Gewährung [PAGE 314] von Rückkehr- und Reintegrationshilfen für Opfer von Menschenhandel vor.
Dieses Gesetz ist aber noch nicht in Kraft, die Referendumsfrist läuft am 6. April 2006 ab. Der Bundesrat geht davon aus, dass dieses Gesetz der Zustimmung des Volkes bedarf; es dürfte nicht vor dem 1. Januar 2007 in Kraft treten. Darum möchte der Bundesrat vorgängig auch keine Zustimmung geben und keine Ratifikation dieses Teiles vornehmen.