Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-03-21
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-21
Wortprotokoll
In diesem Zusammenhang ist ja interessant, dass die Schweiz laut OECD-Bericht beim Angebot von Arbeitsstellen für Behinderte eher besser abschneidet als Staaten, die in diesem Bereich mit Anstellungsverpflichtungen agieren. Das einmal als Feststellung. Ich bin überzeugt, dass mit geeigneten Anreizmassnahmen ohne Pflicht für Arbeitgeber bessere Resultate erzielt werden können. Es ist doch völlig klar: Ein Arbeitgeber sucht doch nicht Mitarbeiter, die nicht in der Lage sind, die beruflichen Fähigkeiten zu 100 Prozent einzubringen, oder sonst wie den Arbeitsplatz nicht auszufüllen vermögen. Das wäre ja komisch. Wenn Sie nun aber glauben, mit Zwangsvorschriften, Kündigungsverboten und Ähnlichem den Problemen begegnen zu können, dann liegen Sie falsch. Auch Quoten, Herr Fasel - wir werden noch darauf zu sprechen kommen -, sind ungeeignete Massnahmen.
1. Solche zusätzlichen arbeitsrechtlichen Auflagen sind für den nach wie vor geltenden Standortvorteil in unserem Land hinsichtlich flexibler Arbeitsbedingungen von grossem Nachteil.
2. Sie bewirken mit solchen Vorschriften eher eine Abwehrhaltung vonseiten der Arbeitgeber und der Personalverantwortlichen, die dann zulasten der Betroffenen geht. Wir schaffen mit diesem Antrag der Minderheit Borer Anreize, die geeignet sind, die Ausgangslage zu verbessern. Wir können von den Invaliden oder von den von Invalidität bedrohten Personen ja nicht erwarten, dass sie sich selber in jedem Fall auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen können. Sie haben Nachteile in Kauf zu nehmen. Es gibt selbstverständlich immer wieder Ausnahmen, aber der grösste Teil ist nicht mit den notwendigen Voraussetzungen versehen. Hier gilt es anzusetzen. Diese Defizite sind durch die IV-Stellen zu kompensieren. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Hürden zu überwinden, die aufgrund der Eignung der betroffenen Leute einfach da sind.
Der Grundsatz des Anspruchs auf Eingliederungsmassnahmen wird ja in diesem Artikel festgelegt. Wenn wir das anschauen, sehen wir, dass für die Betroffenen medizinische Massnahmen, Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, Massnahmen beruflicher Art, Berufsberatung usw. vorgesehen sind. Das ist zu begrüssen. Hiermit verbessern wir allenfalls die Integrationsfähigkeit der betroffenen Leute, aber die Hürde, die der Arbeitgeber bewältigen muss, ist damit noch längst nicht überwunden.
Wenn ich als Arbeitgeber mit der Anfrage eines Betroffenen konfrontiert werde, dann stellen sich für mich natürlich die Fragen: Habe ich mit erhöhten Absenzen am Arbeitsplatz zu rechnen? Droht trotz der verbesserten Voraussetzungen für den Betroffenen eine spätere Invalidität? Das heisst für mich als Arbeitgeber, dass aufgrund dieser Entwicklung in der beruflichen Vorsorge die Prämien zu steigen drohen. Dieses Risiko hat der Arbeitgeber alleine zu tragen. Wenn das so bleibt, dann werden Sie die Integration von betroffenen Personen leider nicht verbessern können; davon bin ich überzeugt. Es braucht Anreizmassnahmen für die Betriebe und für die Arbeitgeber.
Es geht nicht darum, diese Risikoprämien auch in jedem Fall zu übernehmen. Sie sind nur dann zu übernehmen, wenn sich diese Risiken auch tatsächlich bewahrheiten, wenn ein vermehrtes Fehlen am Arbeitsplatz die Folge ist oder wenn aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung des Betroffenen eine Invalidität folgt. In diesem Fall sind die Risiken gemäss unserem Antrag von der IV in geeigneter Weise zu tragen. Wenn sich diese Befürchtungen nicht bewahrheiten, dann muss der Arbeitgeber nicht entlastet werden, dann trägt er wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch die normalen Risiken.
Dieser Antrag würde die Integrationsmöglichkeit von betroffenen Personen im Einvernehmen mit Arbeitgebern und Personalverantwortlichen verbessern; davon sind wir überzeugt.
Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.