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Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2006-03-21

Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Der von der Minderheit vorgeschlagene neue Artikel 3d will eine gesetzliche Grundlage für eine interdisziplinäre Beratung im Rahmen der Früherfassung schaffen. Verlangt wird keine Verpflichtung, sondern eine Möglichkeit. Bei Bedarf soll die IV eine interdisziplinäre Beratung organisieren. Der Vorschlag lehnt sich an das Modell der institutionellen Zusammenarbeit IIZ an.

Es ist natürlich nicht so, wie Herr Hassler gesagt hat, dass er ein Hindernis für eine schnellere und speditivere Abwicklung der Verfahren wäre, sondern im Gegenteil eine Förderung derselben. Bei der Wiedereingliederung haben sich die Projekte der interinstitutionellen Zusammenarbeit bewährt. Die verbesserte Zusammenarbeit und die Koordination des Fachwissens der verschiedenen Institutionen im Interesse der betroffenen Personen sind effizient und fördern eine schnellere Eingliederung der betroffenen Menschen. Was für die Wiedereingliederung von Nutzen ist, kann auch bei der Früherfassung nur von Vorteil sein. Das vorhandene Spezialwissen der Versicherer, Arbeitgeber sowie der behandelnden Ärzte muss genutzt werden, damit im Interesse der betroffenen Menschen und zusammen mit ihnen möglichst ohne Verzögerungen die richtigen Massnahmen getroffen werden können. Es kann also für die Beteiligten, insbesondere für die versicherten Personen, nur von Vorteil sein, wenn nach Bedarf und nicht nach einer Verpflichtung bereits bei der Früherfassung eine interdisziplinäre Zusammenarbeit forciert wird. Dazu bietet der neue Artikel 3d eine Grundlage.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsminderheit und bittet Sie, das auch zu tun.