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AB 63760

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion ist nicht für Streichen dieses Artikels, denn er ist für uns ein wichtiger Pfeiler der Integration. Wenn dieser Artikel gestrichen wird, hat das einzig und allein mit Sparmassnahmen zu tun: Es sollen in der IV damit 63 Millionen Franken gespart werden. Die Kosten verschwinden aber nicht. Die Kosten müssen von der Krankenversicherung übernommen werden. Damit werden die betroffenen Personen finanziell bestraft, denn wie wir alle wissen, muss man in der Krankenversicherung den Selbstbehalt selber übernehmen.

Die Grünen können dieser Massnahme zähneknirschend zustimmen: für die Erwachsenen. Nicht zustimmen können wir dem Antrag der Kommissionsminderheit, den Anspruch auf diese Leistungen auch für die Jugendlichen zu streichen. Deshalb beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Denn für die Jugendlichen haben Massnahmen wie beispielsweise Ergotherapie oder psychomotorische Therapien einen entscheidenden Einfluss darauf, ob ihre Eingliederung ins Erwerbsleben gelingen kann oder nicht. Die Kosten für diese Therapien werden von der Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen.

Wenn wir den ganzen Artikel streichen würden, müssten Eltern erhebliche Zusatzkosten übernehmen, indem sie für den Selbstbehalt oder auch für Transportkosten aufkommen müssten. Dadurch würden wir zwei Klassen von Kindern schaffen: die behinderten Kinder von Eltern, die finanziell besser gestellt sind und sich die Therapien leisten können, die geeignet sind, ihr Kind ins Berufsleben zu integrieren, und auf der anderen Seite die Kinder von Eltern, die nicht genügend finanzkräftig sind, um ihrem Kind die entsprechende Therapie zukommen zu lassen. Diese Kinder müssten auf die Therapie verzichten. Damit würden wir für diese Kinder eine diskriminierende Ausgangslage für ihr ganzes Leben schaffen. Daher ist es für die grüne Fraktion zwingend nötig, dass Jugendliche bis zum 20. Altersjahr diese Massnahmen im Leistungskatalog der IV beziehen können.

Deshalb beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen.