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Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-03-21

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21

Wortprotokoll

Artikel 18a Absatz 1 regelt einen möglichen Einarbeitungszuschuss für eine versicherte Person. Falls diese im Rahmen der Arbeitsvermittlung durch eine IV-Stelle einen Arbeitsplatz findet, kann ihr während längstens 180 Tagen für die erforderliche Anlernzeit ein Einarbeitungszuschuss bezahlt werden.

Man geht davon aus, dass eine Anlernzeit etwa sechs Monate dauern soll. Dauert sie bis zu einem Jahr, wie dies der Minderheitsantrag Robbiani vorsieht, dann ist diese Massnahme erstens zu teuer, zweitens entspricht sie eher einer Ausbildung oder Umschulung, und für diese Massnahmen sind die Anspruchsvoraussetzungen höher, da sie relativ teuer sind. Drittens fragt es sich dann, ob die Tätigkeit wirklich der versicherten Person entspricht, wenn sie sich länger als ein halbes Jahr einarbeiten muss.

Die Kommissionsmehrheit beantragt deshalb die Ablehnung des Antrages der Minderheit Robbiani.

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