Fasel Hugo · Nationalrat · 2006-03-21
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Wir behandeln hier die Artikel 18c und 71a zusammen, weil beide die Quote als Konzept der Integration behandeln. Ich denke, dass es hier um eine Frage geht, die praktisch das Pièce de Résistance dieser Vorlage darstellt.
Bei der Eintretensdebatte haben wir festgestellt, dass wir alle praktisch ausnahmslos dem Grundsatz "Integration vor Rente" zustimmen. Ja klar!, sagen wir gerne. Aber Grundsätze müssen auch umgesetzt werden. Was wir in dieser Vorlage bisher gemacht haben, war, ein neues Instrument einzuführen, nämlich die Früherkennung und die Frühintervention. Ich habe auch zu Beginn darauf hingewiesen, dass dieses neue gemeinsame Instrument noch nicht garantieren wird, dass Integration dann auch mehr als in der Vergangenheit stattfindet, weil das ganze Instrument auch die Gefahr beinhaltet, dass Leute, die heute im Betrieb bleiben können, künftig sogar ausgegliedert werden.
Auch wenn also dieses Instrument, die Früherkennung und die Frühintervention, greifen wird, bleibt auch dieses Instrument toter Buchstabe, wenn nicht auch die Seite der Arbeitgebenden, die betriebliche Seite, eine parallele Verpflichtung eingehen muss. Wir stehen heute vor der Tatsache - das ist praktische Erfahrung -, dass Menschen mit Gesundheitsproblemen zwar verschiedene Integrationsmassnahmen durchlaufen, wie sie im Gesetz vorgesehen sind, wie sie über die IV-Regionalstellen verordnet werden, dass diese Personen aber am Schluss keinen Arbeitsplatz finden. Und was heisst jetzt der Grundsatz "Integration vor Rente"? Integration heisst: Eine Person mit gesundheitlichen Schwierigkeiten, mit Behinderungen, ist dann integriert, wenn sie einen Arbeitsplatz hat, in der Arbeitswelt wieder eine Tätigkeit gefunden hat: Das ist das alles entscheidende Kriterium! Sonst bleibt der Grundsatz "Integration vor Rente" ein allgemeines, leeres Versprechen.
Auf diesen Punkt hin will nun die Minderheit, die ich hier vertrete, einen Schritt machen, um wenigstens den Bund und die ihm angehörenden Betriebe - Swisscom, Post, SBB und Ruag usw. - in die Pflicht zu nehmen. In Artikel 71a gehen wir dann allgemeiner darauf aus, dass man grundsätzlich für alle Betriebe in der Schweiz eine Minimalquote einführt. Ich beschränke mich hier auf die Quote, die sich an die öffentliche Hand adressiert. Warum also dieser Vorschlag?
1. Der Antrag verlangt nichts Ausserordentliches. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat in einem Brief an die SGK belegt, dass man in Bezug auf das, was hier angestrebt wird, bereits tätig ist. Man hat auch Zahlen genannt. Bereits heute sind es mindestens 226 Personen, die im Sinne einer Teilquote beim Bund engagiert sind. Eine Erhöhung ist also nichts Ausserordentliches, sondern es ist eine konsequente Umsetzung von begonnenen Massnahmen.
2. Quoten gibt es auch in anderen Ländern. In Deutschland gibt es höchstens das Problem, dass die Strafmassnahmen für jene, die die Quoten nicht eingehalten haben, so tief sind, dass es einige vorgezogen haben, Bussen zu bezahlen, statt behinderte Leute zu beschäftigen.
3. Wir glauben nicht, dass man die Integration allein mit Einarbeitungszuschüssen bewerkstelligen kann, wie es hier vorgeschlagen wird und immer wieder vertreten wurde. Es braucht mehr, es braucht Verpflichtung. Nur so wird eine Integration möglich werden.
4. Man muss auch berücksichtigen, dass es in diesem Zusammenhang um Wettbewerbsneutralität geht. Es gibt Betriebe, vor allem auch viele kleine Betriebe, welche die Leute behalten und damit auch Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen müssen. Das heisst, dass diejenigen, die einen konkreten Beitrag an die Integration leisten, für ihr Anliegen und für ihr konsequentes Verhalten sogar bestraft werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und den Bund und die dazugehörigen Regiebetriebe - in der alten Terminologie hiessen sie so - bei der Integration von behinderten Menschen in die Pflicht zu nehmen.