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Wehrli Reto · Nationalrat · 2006-03-22

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit lehnt den Antrag der Minderheit Schenker Silvia ab. Es ist ein wesentlicher Kernpunkt der 5. IV-Revision, dass die IV neue Funktionalitäten erhält. Durch Früherfassung, Frühintervention, Integrationsmassnahmen und erweiterte berufliche Massnahmen soll die Eingliederung verstärkt und sollen Renten verhindert werden. Dies muss, wie im neuen Artikel 3a Absatz 2 IVG vom Nationalrat bereits entschieden, durch die IV in Zusammenarbeit mit anderen Partnern erfolgen. Erfahrungen im Bereich der interinstitutionellen Zusammenarbeit zeigen, dass diese Zusammenarbeit mit Vorteil auf der Ebene von Verwaltungsvereinbarungen geregelt wird. Es ist sachlich vollkommen kontraproduktiv, dass hier die Zusammenarbeit mit der Unfallversicherung auf Stufe Gesetz zementiert werden soll. Das eingliederungsorientierte Zusammenspiel der Versicherer, der verschiedenen beteiligten Zweige ist derart komplex, dass eine formalgesetzliche Weichenstellung kontraproduktiv ist.

Das zeigt ja gerade der Antrag der Minderheit. Unfallversicherer dürfen dann Leistungen erbringen, wenn der Gesundheitsschaden unfallkausal ist. Alle Erfahrungen mit der Suva und den privaten Unfallversicherern zeigen, dass die Klärung der Frage der Unfallkausalität oft lange dauert - zu lange, denn berufliche Massnahmen dürfen nicht von der Unfallkausalität abhängen. Gerade dies würde aber mit dem Minderheitsantrag erfolgen. Ist der Unfallversicherer dann nicht zuständig, dann muss der Fall wieder an die IV-Stelle weitergereicht werden - keine Reduktion der Komplexität also, sondern ganz im Gegenteil.

Auch aus einem anderen Grund ist der Antrag kontraproduktiv. Durch die Übertragung gäbe es für den Bereich der beruflichen Massnahmen zusätzlich maximal 40 IV-Stellen, nämlich die heutigen Unfallversicherer, die notabene nicht einmal der Aufsicht des BSV unterstellt sind. Wenn jemand, der Massnahmen gemäss IVG trifft, und jemand, der Gelder der IV sprechen kann, nicht der gleichen Aufsicht unterstehen und wenn keine Koordination für den Fall einer dann doch notwendigen IV-Rente vorgesehen ist, dann muss man hier sagen: keine Reduktion der Komplexität, sondern erneut die Quelle von möglichen kommenden Querelen.

Zu guter Letzt eine Bemerkung zum Hintergrund: Die rund 39 privaten Unfallversicherer, die unter anderem im Schweizerischen Versicherungsverband zusammengefasst sind, wollen - wie der Bundesrat, wie das BSV und wie die Kommissionsmehrheit - diese Norm nicht. Anscheinend ist es einzig die staatliche Suva, die hier einmal mehr ein Geschäftsfeld über eine gesetzliche Norm monopolisieren möchte. Die Suva macht, das sei unwidersprochen, gute Arbeit in der Schadenerledigung. Sie kann dies aber auch schon heute, aufgrund der heutigen Rechtslage, und noch viel besser aufgrund der in der 5. IV-Revision vorgesehenen Zusammenarbeitsverpflichtung.

Die Kommissionsmehrheit rät Ihnen dringend, den Minderheitsantrag Schenker Silvia abzulehnen. Er hat sozialpolitisch keinen Zusatzwert, schafft aber mehr Probleme, als er zu lösen meint. Deshalb: bitte Mehrheit!