Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2006-03-22
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
Es trifft zweifellos zu, dass die Suva wie auch verschiedene Privatversicherer bereits heute im Rahmen des Case Management und der Früherfassung gute Arbeit leisten. Sie arbeiten dabei auch eng mit den IV-Stellen zusammen. Die gut funktionierende Zusammenarbeit und Aufgabenteilung muss auch in Zukunft weitergeführt werden. Es ist indes unerlässlich, dass eine Institution - das ist die IV - den Lead, die Verantwortung, übernimmt. Die IV trägt letztlich auch die Verantwortung für die Kosten.
Wir wollen, dass die Massnahmen der Revision eine gesamtschweizerisch einheitliche Anwendung und Durchsetzung erreichen. Die Kompetenzdelegation in Artikel 53a würde diesem Ziel entgegenstehen. Es ist ja im Übrigen auch ein ausgesprochenes Anliegen der Suva, welche in ihren Publikationen diesen Antrag vorgestellt hat. Dieser Artikel 53a brächte aber Schwierigkeiten bei der Umsetzung und würde eine Heterogenität bei der Umsetzung dieser Massnahmen begünstigen, indem sich bei der Früherfassung nicht bloss kantonale Unterschiede ergeben könnten, sondern auch Unterschiede je nach Versicherung. Das wollen wir nicht.
Wir können auch nicht zulassen, dass die Unfallversicherer im Unfallbereich Massnahmen veranlassen und durchführen können, welche dann von der IV bezahlt werden müssen. Wir haben mit Artikel 3a Absatz 2 eine gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit der IV mit den übrigen Versicherungsträgern im Rahmen der Früherfassung. Diese Grundlage genügt. Wir wollen die fachliche Kompetenz der Unfallversicherer, namentlich auch der Suva, keineswegs infrage stellen. Eine gesetzliche Delegation von Aufgaben der IV an Dritte, an die Unfallversicherer, geht aber zu weit, zumal die IV die Kosten für diese Massnahmen übernehmen müsste.
Die CVP-Fraktion unterstützt daher die Kommissionsmehrheit und empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen.